TeamViewer® Endbenutzer-Lizenzvereinbarung


Befinden sich der Ort des Erwerbs oder Ihr Haupt(wohn)sitz außerhalb der USA, Südamerika oder Kanada, gelten für unser gemeinsames Vertragsverhältnis die Bestimmungen der Endbenutzer-Lizenzvereinbarung unter A. und C.

Befindet sich der Ort des Erwerbs oder Ihr Haupt(wohn)sitz in den USA, Südamerika oder in Kanada, gelten für unser gemeinsames Vertragsverhältnis die Bestimmungen der Endbenutzer-Lizenzvereinbarung unter B. und C.

Die Endbenutzer-Lizenzvereinbarung ist im Original in der deutschen Sprache verfasst. In den Ländern Deutschland, Österreich und Schweiz hat die deutsche Fassung Vorrang vor der englischen Fassung. In allen übrigen Ländern hat die englische Fassung Vorrang. Alle weiteren Übersetzungen dienen lediglich der besseren Verständlichkeit.

A.

Abschnitt I dieser Endnutzer-Lizenzbestimmung enthält allgemeine Bestimmungen, Abschnitt II findet auf alle zeitlich begrenzten Nutzungen der Software Anwendung, insbesondere befristete oder Abonnement-basierte Nutzungslizenzen ("Subscription"), während sich Abschnitt III auf unbefristete Software-Lizenzen ("Perpetual") bezieht und Abschnitt IV auf alle kostenfreien Nutzungen der Software ("Free Version").

Abschnitt I
Allgemeine Bestimmungen


1. Inhalt und Zustandekommen des Vertrages



1.1.

Parteien und Gegenstand. Die Bestimmungen dieser Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) regeln das rechtliche Verhältnis zwischen der TeamViewer Germany GmbH, Jahnstr. 30, 73037 Göppingen / Deutschland ("TeamViewer") und deren Kunden ("Kunde") in Bezug auf die Überlassung von Software und die Bereitstellung von zugehörigen Server Dienstleistungen. TeamViewer bietet dem Kunden entsprechend der vorliegenden EULA folgende Leistungen an: (i) Software, die auf Rechnern des Kunden installiert oder mittels eines Webbrowsers genutzt wird sowie Anwendungen für mobile Endgeräte (z.B. Ios, Android), die die Fernwartung von Rechnern, Video unterstützte Fernunterstützung und die Durchführung von Online-Meetings inkl. Verschiedenster Funktionen (zusammengefasst als "Software") ermöglichen, (ii) Server zum Aufbau von verschlüsselten Verbindungen (Handshake) und zur Weiterleitung von Datenpaketen (Routing) im Zusammenhang mit der Nutzung der Software ("Server Dienstleistungen"), sowie (iii) unterstützende Dienste ("Unterstützungsdienste"). Die Server Dienstleistungen und die Unterstützungsdienste werden nachfolgend zusammengefasst als "Dienste".


1.2.

Zustandekommen und Inhalt des Vertrages für Subscription- und Perpetual-Lizenzen. Ein entgeltlicher Vertrag gemäß dieser EULA für Subscription- und Perpetual-Lizenzen kommt zustande, wenn (i) der Kunde auf der Webseite von TeamViewer (www.teamviewer.com) den webbasierten Bestellprozess durchläuft und - nachdem die EULA akzeptiert wurde - am Ende die "Jetzt bestellen"- oder ähnlich benannte Schaltfläche anklickt, (ii) der Kunde und TeamViewer einen schriftlichen Bestellschein unterzeichnen, der diese EULA in Bezug nimmt oder (iii) der Kunde telefonisch bestellt und eine Bestellbestätigungsemail erhält, die als Anhang diese EULA enthält. Einzelheiten zum Vertrag (z.B. gewählte Software, Funktionsumfang, Preis, Laufzeit, Dienste, etc.) ergeben sich aus den vom Kunden gewählten Optionen und den Angaben von TeamViewer im Bestellprozess bzw. aus dem Bestellschein (nachfolgend einheitlich "Bestellung", diese EULA und die Bestellung gemeinsam nachfolgend "Entgeltlicher Vertrag").


1.3.

Zustandekommen und Inhalt des Vertrages für Free Version. Ein unentgeltlicher Vertrag gemäß den Bestimmungen dieser EULA kommt zwischen TeamViewer und dem Nutzer zustande, wenn dieser die Free Version herunterlädt, die Nutzungsart wählt und die Free Version installiert, nachdem er die EULA akzeptiert hat (nachfolgend "Unentgeltlicher Vertrag"; ein Unentgeltlicher Vertrag bzw. ein Entgeltlicher Vertrag nachfolgend jeweils ein "Vertrag").


1.4.

Nutzer der Software und/oder Dienste auf Grundlage einer Kundenlizenz. Die Bestimmungen des Kapitels A. Abschnitt I dieser EULA gelten entsprechend für diejenigen Nutzer, die die Software und/oder Dienste auf Grundlage einer Kundenlizenz nutzen, z.B. im Falle eines Firmenkunden mit einer Softwarelizenz, die eine Nutzung durch die Mitarbeiter oder Vertreter des Kunden und/oder seiner verbundenen Unternehmen beinhaltet. Jeder dieser Nutzer erkennt an und stimmt zu, dass seine Nutzung der Software und/oder Dienste auf Basis der Lizenz des Kunden erfolgt und dass TeamViewer im Namen und auf Anweisung des Kunden den Nutzer daran hindern kann, die Lizenz des Kunden zu nutzen, oder seine Nutzung einschränken kann.


1.5.

Testnutzung. Bevor ein Entgeltlicher Vertrag geschlossen wird, kann TeamViewer dem Kunden für einen definierten Zeitraum die Möglichkeit einer Testnutzung der Software und der Server Dienstleistungen anbieten ("Testnutzung"). TeamViewer gewährt dem Kunden hierfür eine zeitlich begrenzte Testnutzungs-Lizenz, sofern der Kunde die Free Version installiert und erklärt, dass die Nutzung der Software zumindest teilweise für kommerzielle Zwecke erfolgt. Die vorliegende EULA findet auch für Testnutzungen Anwendung.


1.6.

Keine abweichenden Regelungen. Der Vertrag, inklusive aller dazugehörigen Bestellungen, enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzt alle etwaigen Angebote, Verständigungen, Angaben, Garantien, Abkommen oder jegliche andere Äußerungen (unabhängig davon, ob schriftlich oder mündlich) zwischen den Parteien und bindet die Parteien und ihre Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger. Die Geltung abweichender oder über diese EULA hinausgehender Bestimmungen, die in den Bestellungen des Kunden oder ähnlichen Erklärungen enthalten sind, ist ausgeschlossen, es sei denn TeamViewer hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt insbesondere für die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, selbst wenn TeamViewer einen Auftrag des Kunden annimmt, in dem der Kunde auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder diese einem vertraglichen Dokument des Kunden beigefügt sind und TeamViewer der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.


1.7.

Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr. § 312i Abs. 1 Nr.1, 2 und 3 BGB sowie § 312i Abs. 1 Satz 2 BGB, die bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr bestimmte Verpflichtungen von TeamViewer vorsehen, finden keine Anwendung.


1.8.

Testphase. Soweit in einer Bestellung eine Testphase vorgesehen ist, kann der Kunde den Entgeltlichen Vertrag (und die dazugehörigen Bestellungen) für die Software innerhalb von sieben (7) Kalendertagen ab Vertragsschluss ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger Wirkung ordentlich kündigen bzw. von diesem zurücktreten. Der Kunde erhält in diesem Fall eine bereits bezahlte Nutzungsgebühr bzw. das bezahlte Entgelt zurückerstattet.




2. Leistungsbeschreibung, Aktivierung und Software Lifecycle Richtlinie



2.1.

Leistungsbeschreibung. Die Funktionen der Software und eine Beschreibung der Dienste ergeben sich aus der auf der TeamViewer-Webseite unter diesem Link verfügbaren Produktbeschreibung und insbesondere aus dem in der Bestellung festgelegten Funktionsumfang ("Leistungsbeschreibung"). Für die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der Software und Dienste ist die Leistungsbeschreibung abschließend maßgeblich, nicht jedoch mündliche oder schriftliche Aussagen von TeamViewer im Vorfeld des Vertragsschlusses. Einzelne Funktionalitäten der Software und Dienste von TeamViewer hängen von Produkten und Leistungen Dritter ab, die sich ändern können. Dies kann bedingen, dass TeamViewer seine Leistungen entsprechend anpasst oder einschränkt.


2.2

Keine Garantien. Garantien und Zusicherungen von Eigenschaften durch TeamViewer sind im Zweifel nur dann als solche auszulegen, wenn sie in Schriftform (mit Unterschrift) erfolgen und als "Garantie" bezeichnet sind.


2.3.

Bereitstellung, Installation und Einstellung der Software. TeamViewer stellt dem Kunden die Software zum Online-Abruf (Download) bereit. Für die Installation und Einstellung der Software ist einzig und alleine der Kunde verantwortlich. Die Installation und die Einstellung der Software liegt nicht im Verantwortungsbereich von TeamViewer.


2.4.

Aktivierung der Subscription- oder Perpetual-Lizenzen. Nach Abschluss der Bestellung einer Subscription- oder Perpetual-Lizenz erhält der Kunde (i) einen Lizenzschlüssel oder (ii) einen Aktivierungslink, über den der Kunde die Lizenz aktivieren kann. Nach Eingabe oder Aktivierung des Lizenzschlüssels verfügt der Kunde über die Nutzungsrechte und Funktionalitäten gemäß dem Vertrag.


2.5.

Software Lifecycle Richtlinie. Die Nutzung der Software unterliegt der Software Lifecycle Richtlinie von TeamViewer, die unter folgendem Link abrufbar ist.




3. Nutzungsrechte an der Software



3.1.

Einfaches Nutzungsrecht. TeamViewer räumt hiermit dem Kunden das einfache, d.h. nicht ausschließliche, weltweite (gemäß den anwendbaren Exportkontrollen; es sei denn dem Kunden wird im Bestellprozess ausdrücklich ein auf ein bestimmtes Territorium begrenztes Nutzungsrecht eingeräumt), nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software im Rahmen des in der Bestellung und/oder EULA festgelegten Nutzungsumfangs, auf Rechnern zu installieren, auszuführen und zu nutzen. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmung räumt TeamViewer dem Kunden das Recht zur Unterlizensierung entsprechend dem anwendbaren Funktionsumfang der Software ein (channel grouping).


3.2.

Nutzungszeit. Im Falle einer Subscription sind die nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte zeitlich beschränkt auf die Laufzeit des Vertrages (siehe nachfolgend Ziffer 13).


3.3.

Umfang Nutzungsrechte bei entgeltlicher Version der Software. Entgeltliche Lizenzen - sowohl Subscription als auch Perpetual - sind nur für gewerbliche Kunden erhältlich und nicht für Verbraucher. Der Umfang der eingeräumten Rechte und der zulässige Nutzungsumfang (z.B. Anzahl von Kanälen) ergeben sich aus dem Vertrag. Der Kunde ist berechtigt, die Software in Ausübung der seiner eigenen gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit oder derjenigen seiner verbundenen Unternehmen zu nutzen. Als mit dem Kunden verbundene Unternehmen gelten alle rechtlichen Einheiten, die unmittelbar oder mittelbar den Kunden kontrollieren, durch ihn oder zusammen mit dem Kunden kontrolliert werden, insbesondere aber nicht abschließend Tochter-, Mutter- bzw. Schwestergesellschaften. Wenn der Kunde eine entgeltliche Lizenz erhält, die die Nutzung der Software und Dienste durch seine Mitarbeiter oder Vertreter und/oder solche seiner verbundenen Unternehmen umfasst, hat der Kunde sicherzustellen, dass jeder Nutzer, der die Lizenz des Kunden nutzt, die in dieser EULA festgelegten Regelungen und Nutzungsbedingungen einhält. Im Falle einer Nichteinhaltung ist der Kunde für die Handlungen und/oder Unterlassungen eines jeden solchen Nutzers wie für eigene Handlungen und/oder Unterlassungen verantwortlich.


3.4.

Nutzungsrecht bei der Free Version. Die Nutzung der Free Version ist ausschließlich für den eigenen privaten, nicht-gewerblichen Gebrauch gestattet (z.B. unentgeltliche PC-Hilfe für den Lebenspartner). Die Nutzung der Free Version für die Ausübung der eigenen gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit des Kunden oder die Verwendung für Zwecke, für die der Kunde direkt und indirekt eine Vergütung erhält (Teamarbeit mit Kollegen, kostenloser Support für Dritte, die eine Software des Kunden erworben haben), stellt keinen eigenen privaten Gebrauch dar.


3.5.

Unerlaubte Nutzung. Eine Nutzung der Software über den vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang hinaus ist verboten.


3.6.

Quellcode. Die eingeräumten Nutzungsrechte umfassen keine Rechte am Quellcode der Software.


3.7.

Lizenzwidrige Nutzung. Die nach der vorliegenden EULA eingeräumten Rechte umfassen nicht das Recht und dem Kunden ist es auch weder gestattet noch darf er dies Dritten gestatten, (i) es zu versuchen, eine technische Vorrichtung zu umgehen, die darauf zielt oder den Effekt hat, die Vorschriften dieser EULA durchzusetzen; (ii) den Quell- oder den Objektcode der Software zu verändern, abgeleitete Werke zu erstellen, zu übersetzen, zu dekompilieren oder, durch Reverse Engineering oder anderweitig, an den Quell- oder den Objektcode der Software zu gelangen oder versuchen zu gelangen (iii) die Software unter irgendwelchen Umständen direkt oder indirekt als Serviceunternehmen in einem kommerziellen Miet- oder Timesharing Arrangement zu verwenden oder anzubieten, oder als Spyware zu nutzen; (iv) Seriennummern, Hinweise, Beschriftungen oder Ähnliches mit Urheberrechtsvermerken, Geschäftsgeheimnissen, Vertraulichkeitsrechten, Markenrechten, Kennzeichenrechten oder anderen Eigentumsrechten auf Kopien der Software oder ähnlichen Daten, sowie in Handbüchern, Dokumentationen und anderen Materialien zu entfernen, zu ändern oder zu verdecken; (v) die Software zu vermarkten, zu verkaufen, zu verleihen, zu vermieten oder anderweitig zu verbreiten oder sie an Dritte weiterzugeben oder zu liefern in einem Umfang, der über das Recht hinausgeht, die Software gemäß Ziffer 3.1 Satz 2 unter zu lizenzieren; oder (vi) Rechte an der Software abzutreten, unter zu lizenzieren oder anderweitig zu übertragen, es sei denn, dass dies hier ausdrücklich vorgesehen ist. Die gesetzlichen Rechte des Kunden, insbesondere nach § 69e UrhG, bleiben unberührt.


3.8.

Rechtevorbehalt. Soweit dem Kunden nicht ausdrücklich Nutzungsrechte an der Software eingeräumt wurden, verbleiben sämtliche Rechte, Ansprüche und Vorteile an der Software (sowie allen neueren Versionen, die von TeamViewer zur Verfügung gestellt werden) bei TeamViewer, ebenso wie an allen Kopien, Modifikationen und abgeleiteten Werken der Software, einschließlich - ohne Einschränkung - alle Rechte auf Patente, Urheberrecht, Geschäftsgeheimnis, Markenrechte und andere Eigentums- oder Urheberrechte.


3.9.

Nutzungsanalyse, Recht auf Überprüfung und Selbstauskunft. TeamViewer kann die Nutzung der Software und der Dienste durch den Kunden aus Sicherheitsgründen sowie für Produktverbesserungen, Lizenzprüfungen und/oder Marketingzwecke analysieren. Zu diesem Zwecke kann TeamViewer nach eigenem Ermessen auch technische Maßnahmen in Bezug auf die Funktionalität der Software und der Server Dienstleistungen umsetzen, die beurteilen, ob das Nutzungsverhalten des Kunden mit dem angegebenen Verwendungszweck und somit mit dem gewählten Lizenztyp übereinstimmt, und feststellen, ob der vertraglich vereinbarte Nutzungszweck vom Kunden überschritten wird. Darüber hinaus kann TeamViewer vom Kunden jederzeit verlangen, eine Selbstauskunft über den tatsächlichen Nutzungszweck und/oder das tatsächliche Nutzungsverhalten abzugeben.




4. Dienste von TeamViewer



4.1.

Server Dienstleistungen. Zum Aufbau verschlüsselter Fernkommunikationsverbindungen zwischen verschiedenen Nutzern der Software, muss diese mit Servern von TeamViewer kommunizieren (sog. "Handshake"). Daneben kann es zur Übermittlung von Daten im Rahmen einer Sitzung (z.B. Online Meeting oder Fernwartung) erforderlich sein, dass verschlüsselte Datenpakete durch Server von TeamViewer weitergeleitet werden (sog. "Routing").

TeamViewer stellt dem Kunden die Server Dienstleistungen unter den in der EULA genannten Bedingungen zur Verfügung. Es ist nicht Bestandsteil der Server Dienstleistungen, eine unterbrechungs- und latenzfreie Ende-zu-Ende-Verbindung zwischen verschiedenen Nutzern der Software zu gewährleisten. Der Kunde erkennt an, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Server Dienstleistungen gegebenenfalls aufgrund technischer Schwierigkeiten unterbrochen oder beeinträchtigt werden. Darüber hinaus erkennt der Kunde an, dass die Ende-zu-Ende-Verbindung zwischen den verschiedenen Nutzern der Software von der Internetverbindung des Kunden zum Rechenzentrum sowie der Nutzung von Hard- und Software (z.B. PC, Betriebssystem) in Übereinstimmung mit den Systemanforderungen für die Software (gemäß Ziffer 7.3) abhängt, die alle nicht Teil der von TeamViewer erbrachten Leistungen sind und in der Verantwortung des Kunden liegen. Die jeweiligen Kosten trägt der Kunde.


4.2.

Unterstützungsdienste. TeamViewer ist nur verpflichtet, die auf der Bestellung (sofern dort geregelt) festgelegten und beschriebenen spezifischen Unterstützungsdienste bereitzustellen, vorbehaltlich der vollständigen Zahlung des Kunden für solche Unterstützungsdienste. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt.




5. Dokumentation, Releases, Versionen, Schnittstellen, Konferenznummern



5.1.

Dokumentation. TeamViewer stellt ein online abrufbares Benutzerhandbuch im PDF-Format in deutscher und englischer Sprache bereit. Weitergehende Sprachen können von TeamViewer auf freiwilliger Basis angeboten werden, sind aber nicht vertraglich geschuldet. Die Dokumentation ist abrufbar unter folgendem Link. Im Verhältnis zwischen den Parteien verbleiben alle Rechte, Ansprüche und Vorteile aus einer solchen Dokumentation bei TeamViewer, ebenso an allen Kopien, Änderungen und abgeleiteten Versionen hiervon, einschließlich - aber nicht beschränkt auf - Patentrechte, Urheberrechte, Betriebsgeheimnisse, Markenrechte und andere Rechte aus geistigem und nicht geistigem Eigentum oder Besitz.


5.2.

Minor Releases. TeamViewer kann im eigenen Ermessen kleinere Aktualisierungen der Software zum Download anbieten ("Minor Releases"). Die neue Software-Version, die das Minor Release ("Minor Release Version") enthält, wird durch TeamViewer nach eigenem Ermessen durch eine Änderung der Nummer hinter der Hauptversionsnummer (z.B. Version XX.1, XX.2) gekennzeichnet. Minor Release Versionen können die Korrektur von Fehlern, Sicherheitspatches sowie kleinere Verbesserungen von Funktionen (z. B. Optimierungen in der Programmausführungsgeschwindigkeit) enthalten. TeamViewer ist nicht verpflichtet, Minor Releases der Software bereitzustellen. Entscheidet sich TeamViewer jedoch für die Bereitstellung von Minor Release Versionen der Software, so ist jeder Kunde im Sinne einer Mitwirkungsobliegenheit verpflichtet, die Software so schnell wie unter den gegebenen Umständen möglich, auf eigene Kosten auf die jeweils aktuelle Minor Release Version der Software zu aktualisieren. Alle Nutzungsrechte, die für die Software gelten, gelten auch für die Minor Releases.


5.3.

Major Releases. TeamViewer kann sich im eigenen Ermessen auch dafür entscheiden, größere Aktualisierungen der Software zum Download anzubieten ("Major Releases", Minor Releases und Major Releases, beide jeweils ein "Release"), die in der Regel umfangreichere Änderungen der Software-Funktionalitäten enthalten. Die neue Software-Version, die das Major Release enthält ("Major Release Version", Minor Release Version und Major Release Version, beide jeweils eine "Version"), wird durch TeamViewer nach eigenem Ermessen durch eine Änderung der Hauptversionsnummer (z.B. Version XX, XX) gekennzeichnet. TeamViewer ist nicht verpflichtet, Major Release Versionen der Software zur Verfügung zu stellen. Für den Fall, dass TeamViewer sich dafür entscheidet, eine Major Release Version der Software zur Verfügung zu stellen, kann TeamViewer von den Kunden mit Perpetual-Lizenzen verlangen, eine zusätzliche Gebühr für die Nutzung dieser neuen Major Release Version zu zahlen. Die Kunden mit Subscription-Lizenzen und Free Version sind im Sinne einer Mitwirkungsobliegenheit verpflichtet, so schnell wie unter den gegebenen Umständen möglich auf die neue Major Release Version umzurüsten. Alle Nutzungsrechte, die für die Software gelten, gelten auch für Major Releases.


5.4.

Programmierschnittstellen. Die Software oder Server Dienstleistungen können nach eigenem Ermessen von TeamViewer Programmierschnittstellen oder andere Software-Schnittstellen ("API") bereitstellen, mit deren Hilfe Anwendungen Dritter oder des Kunden ("Fremdsoftware") mit der Software bzw. den Servern von TeamViewer kommunizieren können. TeamViewer kann APIs jederzeit ändern oder abschalten. Es besteht kein Anspruch auf Beibehaltung bestehender APIs. Für die Fremdsoftware ist der jeweilige Anbieter verantwortlich. Für die Fremdsoftware gelten nicht die Bestimmungen des Vertrags und TeamViewer haftet keinesfalls für Fremdsoftware.


5.5.

Telefonkonferenznummern. Soweit TeamViewer im Rahmen seiner Leistungen als Alternative zur Audio-Konferenzfunktion der Software eine Telefonkonferenznummer zur Einwahl bereitstellt, ist Anbieter der entsprechenden Telekommunikationsleistung nicht TeamViewer, sondern der Anschlussinhaber der jeweiligen Nummer. Die Nutzung der Telefonkonferenznummer ist gebührenpflichtig und nicht in der Nutzungsgebühr gemäß dem Vertrag enthalten. Die Abrechnung erfolgt ggf. über den Telefonanbieter des Teilnehmers.




6. Änderungen der Software oder der Dienste.



TeamViewer kann die Software im Rahmen von Aktualisierungen und Releases und die Server Dienstleistungen (einschließlich der Systemanforderungen) aus wichtigem Grund ändern. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderung erforderlich ist aufgrund (i) einer notwendigen Anpassung an eine neue Rechtslage oder Rechtsprechung, (ii) veränderter technischer Rahmenbedingungen (neue Verschlüsselungsstandards) oder (iii) des Schutzes der Systemsicherheit.




7. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden



7.1.

Rechtmäßige Nutzung. Der Kunde wird die Software und die Server Dienstleistungen nur im Rahmen der Bestimmungen des Vertrages und in Übereinstimmung mit den für diese Nutzung geltenden Gesetzen und Vorschriften nutzen und im Rahmen der Nutzung keine Rechte Dritter verletzen. Er wird bei der Nutzung insbesondere die Vorschriften zum Datenschutz und Exportkontrollvorschriften beachten.


7.2.

Exportkontrollen und Wirtschaftssanktionen. Der Kunde erkennt an, dass die Software, damit zusammenhängende technische Daten und die Dienste (gemeinsam: "kontrollierte Technologie") Gegenstand der Import- und Exportkontrollvorschriften sowie Wirtschaftssanktionen Deutschlands, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten, insbesondere der US Export Administration Regulations (EAR), sowie der Vorschriften anderer betroffener Länder, in die die kontrollierte Technologie importiert oder re-exportiert wird, ist. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden und sichert ausdrücklich zu, alle relevanten Vorschriften einzuhalten und keine kontrollierte Technologie unter Verstoß gegen deutsche, EU- oder US-amerikanische Vorschriften zu exportieren, re-exportieren oder anderweitig bereitzustellen. Der Kunde sichert des Weiteren zu, kontrollierte Technologie nicht in sanktionierte Länder oder Gebiete sowie an juristische oder natürliche Personen zu exportieren, re-exportieren oder anderweitig bereitzustellen, wenn für eine solche Bereitstellung eine Ausfuhrgenehmigung oder anderweitige behördliche Genehmigungen erforderlich wären. Der Kunde sichert ferner ausdrücklich zu, dass er keine kontrollierte Technologie für die Verwendung in Verbindung mit chemischen, biologischen oder Nuklearwaffen, Raketen, Drohnen oder Weltraumraketen, welche solche Waffen transportieren können, exportiert, verkauft oder in sonstiger Weise bereitstellt.

Der Kunde erklärt, dass er (i) keine sanktionierte Person ist (wie nachfolgend definiert), (ii) er nicht in Transaktionen oder sonstige Aktivitäten und Handlungen involviert ist, die zu einer Verletzung anwendbarer Exportkontrollvorschriften und bestehender Sanktionen (wie nachfolgend definiert) führen könnten. Der Kunde garantiert und stellt sicher, dass er die kontrollierte Technologie weder direkt noch indirekt einer sanktionierten Person zur Verfügung stellt.

Ziffer 7.2. findet nur insoweit auf die Kundenbeziehung Anwendung, als die hierin enthaltenen Vorgaben nicht zu einer (i) Verletzung, (ii) einem Widerspruch oder (iii) einer Haftung nach der EU-Verordnung (EC) 2271/1996 oder zu einer Verletzung oder einem Widerspruch mit § 7 der deutschen Außenwirtschaftsordnung oder einer ähnlichen Anti-Boykott-Vorschrift führen.

"Sanktionierte Person" bezeichnet eine juristische oder natürliche Person, die (i) auf einer Sanktionsliste aufgeführt ist oder (ii) eine staatliche Stelle oder Teil einer staatlichen Stelle eines sanktionieren Gebiets ist oder (iii) von einer der unter (i) und (ii) Genannten gehalten oder kontrolliert wird oder in deren Namen oder auf Anweisung handelt oder (iv) sich in einem sanktionierten Gebiet befindet, dort registriert ist oder in diesem Gebiet ansässig ist oder (v) anderweitig von den entsprechenden Vorschriften mitumfasst ist.

"Sanktioniertes Gebiet" bezeichnet jedes Land und jedes andere Gebiet, das im Rahmen von Sanktionen einem allgemeinen Ausfuhr-, Einfuhr-, Finanz- oder Investitionsembargo unterliegt.

"Sanktionen" sind wirtschaftliche und finanzielle Sanktionen sowie Handelsembargos oder andere Verbote gegen Transaktionsaktivitäten gemäß Antiterror- oder Exportkontrollvorschriften, die von den USA, der EU, den Vereinten Nationen, Deutschland oder einem anderen Land, in das die kontrollierte Technologie importiert oder re-exportiert wird, erlassen werden.


7.3.

Systemanforderungen. Die Anforderungen an die Soft- und Hardware des Kunden sind in den Benutzerhandbüchern und der Leistungsbeschreibung (siehe Ziffern 2.1 und 5.1) dargestellt. Der Kunde wird sich vor Einsatz der Software mit den Systemanforderungen vertraut machen und die Software im Einklang mit diesen einsetzen.




8. Geheimhaltung und Datenschutz



8.1.

Geheimhaltung. Die von TeamViewer angebotenen Produkte, einschließlich der Software, der Dienste und aller Handbücher, Daten, Dokumentation und anderer von TeamViewer zur Verfügung gestellten Materialien, enthalten wesentliche Komponenten (z.B. Algorithmus und Logik), die vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse darstellen und als vertrauliche Informationen von TeamViewer gelten. Der Kunde wird die vertraulichen Informationen von TeamViewer nicht an Dritte weitergeben und die vertraulichen Informationen von TeamViewer nur in Übereinstimmung mit dem Vertrag verwenden.


8.2.

Datenschutz. TeamViewer hält sich strikt an das geltende Datenschutzrecht. TeamViewer sammelt, verarbeitet und verwendet personenbezogene Daten des Kunden als Verantwortlicher, wie es in der Produkt-Datenschutzrichtlinie festgelegt ist, die unter folgendem Link zum Download bereitsteht. Darüber hinaus fungiert TeamViewer als Auftragsverarbeiter für die persönlichen Daten des Kunden, wie es in den Bestimmungen der Auftragsverarbeitungsvereinbarung unter C festgelegt ist.

Nicht-personenbezogene oder anonyme Daten können automatisch erhoben werden, um die Funktionalität und die Erfahrung der Kunden mit der Software und den Diensten zu verbessern. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass TeamViewer alle Rechte an diesen besitzt und es TeamViewer gestattet ist, solche nicht-personenbezogenen oder anonymen Daten auf jede Art und Weise zu verwenden, wie TeamViewer es für die Entwicklung, Diagnose, Fehlerbehebung sowie Marketing oder andere Zwecke für notwendig hält.




9. Haftungsbeschränkung



9.1.

Ausschluss in bestimmten Fällen. TeamViewer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, soweit diese

(i) vorsätzlich oder grob fahrlässig von TeamViewer verursacht wurden, oder

(ii) leicht fahrlässig von TeamViewer verursacht wurden und auf wesentliche Pflichtverletzungen zurückzuführen sind, die die Erreichung des Zwecks des Vertrages gefährden, oder auf die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf (Kardinalspflichtverletzung).

Im Übrigen ist die Haftung von TeamViewer unabhängig von deren Rechtsgrund ausgeschlossen, außer TeamViewer haftet kraft Gesetzes zwingend, insbesondere wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person, Übernahme einer ausdrücklichen Garantie, arglistigen Verschweigens eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz.


9.2.

Begrenzung der Höhe nach. Im Falle von Ziffer 9.1 Satz 1 (ii) (leicht fahrlässige Verletzung von Kardinalspflichten) haftet TeamViewer nur begrenzt auf den für einen Vertrag dieser Art typischerweise vorhersehbaren Schaden.


9.3.

Haftung bei der Free Version. Im Fall der Überlassung der Free Version gelten in Abweichung von Ziffer 9.1 und 9.2. vorrangig die Bestimmungen über die Leihe (§§ 598 ff. BGB), d.h. insbesondere, die Mängelhaftung von TeamViewer ist gemäß § 600 BGB auf Arglist beschränkt, die Haftung gemäß § 599 BGB auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und es gilt die verkürzte Verjährung von sechs Monaten gemäß § 606 BGB.


9.4.

Mitarbeiter und Beauftragte von TeamViewer. Die Haftungsbeschränkungen der Ziffern 9.1 bis 9.3 gelten auch bei Ansprüchen gegen Mitarbeiter und Beauftragte von TeamViewer.




10. Schlussbestimmungen



10.1.

Änderung der EULA. TeamViewer ist grundsätzlich berechtigt, diese EULA zu ändern. TeamViewer wird den Kunden über die geplante Änderung und den Inhalt der neuen EULA mindestens vier (4) Wochen vor Wirksamwerden informieren. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde gegenüber TeamViewer nicht innerhalb von 15 Tagen ab Zugang dieser Information widerspricht. Auf diese Wirkung des Schweigens wird TeamViewer den Kunden in der Änderungsmitteilung hinweisen. Widerspricht der Kunde der Änderung, besteht der Vertrag zu den bestehenden Konditionen fort.


10.2.

Kommunikation per E-Mail. Soweit in dem Vertrag nicht anders vorgesehen, können sämtliche Mitteilungen und Erklärungen im Zusammenhang mit dem Vertrag auch per E-Mail erfolgen. TeamViewer kann hierzu die vom Kunden bei der Registrierung oder im TeamViewer-Konto angegebene E-Mail-Adresse verwenden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, regelmäßig seine E-Mails abzurufen und - soweit nötig - die jeweils aktuelle E-Mail-Adresse anzugeben. Die Kontaktdaten von TeamViewer sind abrufbar unter folgendem Link


10.3.

Anwendbares Recht. Auf den Vertrag und sämtliche damit im Zusammenhang stehende Streitigkeiten findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts Anwendung.


10.4.

Gerichtsstand. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Stuttgart, Deutschland. TeamViewer behält sich das Recht vor, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.


10.5.

Salvatorische Klausel; Verzicht. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen des Vertrags teilweise oder vollständig unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Die Parteien vereinbaren die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende zu ersetzen und alle hierfür erforderlichen Erklärungen unverzüglich abzugeben.

Ein Verzicht einer Partei auf Ansprüche, die aus einer Verletzung oder Nichteinhaltung einer der vorliegenden Bestimmungen resultieren, hindert diese Partei nicht daran, nachfolgend deren Erfüllung zu verlangen.




Abschnitt II
Ergänzende Bestimmungen für Subscription


11. Nutzungsgebühr, Preisänderungen und Zahlungsverzug bei Subscription



11.1.

Nutzungsgebühr. Der Kunde schuldet TeamViewer für die Nutzungsrechte an der Software und die Bereitstellung der Server Dienstleistungen während der Vertragslaufzeit die in der Bestellung festgelegte wiederkehrende Nutzungsgebühr.


11.2.

Fälligkeit. Soweit nicht anders in der Bestellung festgelegt, ist die Zahlung mit Rechnungsstellung fällig.


11.3.

Änderungen des Nutzungsumfangs. Eine Erhöhung des bestellten Nutzungsumfangs oder der Wechsel in ein höheres Leistungspaket ist jederzeit mit einer neuen Bestellung möglich, eine Reduzierung oder ein Wechsel in ein niedrigeres Leistungspaket nur mit Wirkung zum Ende der Grund- oder einer Verlängerungslaufzeit (siehe Ziffer 13.1). Im Falle einer Erhöhung des bestellten Nutzungsumfangs innerhalb der Grund- oder einer Verlängerungslaufzeit, werden die zusätzlichen Gebühren anteilig in Rechnung gestellt. Für den zusätzlichen Nutzungsumfang gelten die Preise gemäß der dann gültigen Preisliste von TeamViewer.


11.4.

Rechnungsstellung. Soweit nicht anders in der Bestellung festgelegt, stellt TeamViewer die Nutzungsgebühr zu Vertragsbeginn und sodann zu Beginn einer jeden Verlängerungslaufzeit in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt (i) online durch Versand per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse oder (ii) - sofern angelegt - durch Einstellung in das TeamViewer-Konto des Kunden und/oder Benachrichtigung des Kunden hierüber per E-Mail. Ein Anspruch des Kunden auf Übersendung einer Rechnung auf dem Postweg besteht nur, wenn der Kunde die Rechnung bei TeamViewer anfordert und das hierfür festgelegte Entgelt gemäß aktueller Preisliste von TeamViewer entrichtet.


11.5.

Zahlungsarten. Die Zahlung der Rechnungsbeträge kann per Kreditkarte erfolgen. Weitere Zahlungsarten (z.B. SEPA-Lastschrift oder Scheck) können während des Bestellvorgangs ausgewählt werden. Sofern der Kunde das PayPal Einzugsverfahren als Zahlungsmethode auswählt (sofern dies angeboten wird), kann der Kunde das Einzugsverfahren über sein Profil des PayPal-Kontos kündigen. Die Kündigung muss spätestens einen Tag vor dem nächsten Einzugstermin erfolgen.


11.6.

Preise, Gebühren und Steuern. Der Kunde ist verpflichtet, alle in der Bestellung aufgeführten Preise und Gebühren gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen an TeamViewer zu bezahlen. Die Preise enthalten grundsätzlich keine Umsatz-, Gebrauchs-, Mehrwert- oder sonstigen Steuern (einschließlich der geltenden Quellensteuern); die Entrichtung der Steuern liegt in der Verantwortung des Kunden. Bank- und Kreditkartengebühren gehen zu Lasten des Kunden. Alle Preise und Gebühren sind sofort und in der in der Bestellung angegebenen Währung zu bezahlen, es sei denn, es wurde eine andere Zahlungsfrist vereinbart.


11.7.

Preisänderungen. TeamViewer ist berechtigt, die Nutzungsgebühr in angemessener Weise mit Wirkung zum Ende einer Grundlaufzeit oder einer Verlängerungslaufzeit anzuheben. TeamViewer hat die Anhebung vorab mit einer Frist von mindestens 28 Kalendertagen anzukündigen. Der Kunde kann der Anhebung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Mitteilung der Anhebung widersprechen, in diesem Fall endet der Vertrag zum Ende der Grundlaufzeit bzw. Verlängerungslaufzeit. Widerspricht der Kunde nicht, so gilt dies als Zustimmung zur Anhebung. Auf diese Wirkung des Schweigens wird TeamViewer den Kunden in der Ankündigung hinweisen.


11.8.

Zahlungsverzug. Für den Eintritt von Zahlungsverzug und Verzugszinsen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere §§ 286 und 288 BGB. Des Weiteren finden die folgenden Bestimmungen Anwendung:

(i)

Mahngebühr. Im Falle einer zweiten Mahnung ist TeamViewer berechtigt eine angemessene Mahngebühr zu erheben.


(ii)

Sperrung bei Zahlungsverzug. Kommt der Kunde mit der Zahlung der Nutzungsgebühr in Verzug, so ist TeamViewer berechtigt, die Server Dienstleistungen vorübergehend zu sperren ("Sperrung"). TeamViewer hat die Sperrung jedoch in zeitlich angemessener Weise im Voraus anzudrohen, z.B. per E-Mail oder Hinweis in der Software. Die Sperrung unterbleibt bzw. ist aufzuheben, sobald der Kunde die Zahlung vollständig leistet. Während der Sperrung können von und zu den Installationen der Software des Kunden keine Verbindungen aufgebaut werden. Die Pflicht des Kunden zur Zahlung der Nutzungsgebühr während der Sperrung bleibt bestehen.


(iii)

Kündigung bei Zahlungsverzug. TeamViewer kann den Vertrag kündigen, wenn der Kunde nach Erhalt der Mahnung nicht innerhalb von fünfzehn (15) Tagen die Zahlung geleistet hat. TeamViewer behält sich weitere rechtliche Schritte vor, die TeamViewer nach Vertrag oder Gesetz zustehen.




12. Mängelhaftung bei Subscription.



12.1.

Mängelfreiheit und Beschaffenheit. TeamViewer wird die Software frei von Sach- und Rechtmängeln bereitstellen und während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten.


12.2.

Einschränkungen. Die Pflicht zur Erhaltung der Software nach Ziffer 12.1 beinhaltet nicht (i) die Anpassung der Software an neue Betriebssysteme oder Betriebssystemversionen, (ii) die Anpassung der Software an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte oder (iii) die Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten oder Releases (vgl. Ziffern 5.2 und 5.3) oder (iv) die Bereitstellung von Funktionen, die von TeamViewer nicht mehr unterstützt werden.


12.3.

Mängelbeseitigung. Mängel der Software oder der Server Dienstleistungen meldet der Kunde vorzugsweise über das von TeamViewer bereitgestellte Webportal unter folgendem Link und erläutert soweit möglich und zumutbar die näheren Umstände des Auftretens des Fehlers (z.B. Screenshots, Protokolldaten). TeamViewer wird Mängel innerhalb einer angemessenen Frist beseitigen. TeamViewer kann Mängel in Form von Aktualisierungen und/oder Releases beseitigen, wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt und die Übernahme nicht zu erheblichen Nachteilen führt. Den Aufwand der Installation trägt der Kunde. TeamViewer ist zudem berechtigt, dem Kunden vorübergehend Fehlerumgehungsmöglichkeiten aufzuzeigen und den Mangel später durch Anpassung der Software oder Server Dienstleistungen zu beseitigen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.


12.4.

Kündigung. Eine Kündigung des Kunden gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn TeamViewer ausreichend Gelegenheiten zur Mängelbeseitigung gegeben wurden und diese fehlgeschlagen sind.


12.5.

Anfängliche Unmöglichkeit. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1, Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen. Die verschuldensabhängige Haftung bleibt unberührt.


12.6.

Verjährung. Mängelansprüche verjähren innerhalb von zwölf (12) Monaten. Dies gilt nicht im Falle von Mängelansprüchen, bei denen TeamViewer kraft Gesetzes zwingend haftet (z.B. bei Arglist, vgl. Ziffer 9.1 Satz 2).


12.7.

Gesetzliche Regelungen. Im Übrigen gelten vorbehaltlich Ziffer 9 die gesetzlichen Regeln zur Mängelhaftung.




13. Laufzeit und Kündigung bei Subscription



13.1.

Laufzeit und ordentliche Kündigung. Soweit es in der Bestellung nicht anders festgelegt wird, gilt der Vertrag für eine Laufzeit von zwölf (12) Monaten ("Grundlaufzeit") und verlängert sich anschließend automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate ("Verlängerungslaufzeit"), wenn der Vertrag nicht von einer Partei mit einer Frist von achtundzwanzig (28) Tagen zum Ende der Grund- oder einer Verlängerungslaufzeit gekündigt wurde.


13.2.

Außerordentliche Kündigung. TeamViewer ist berechtigt, den Vertrag im Falle von Ziffer 11.8 (iii) sowie im Falle von Ziffer 3.2 der AVV (vgl. C. unten) außerordentlich zu kündigen. Das Recht der Parteien aus wichtigem Grund zu kündigen bleibt unberührt.


13.3.

Kündigungserklärung. Soweit oben nichts anderes geregelt wurde, bedarf die Kündigung nicht der Einhaltung einer Kündigungsfrist. Die Kündigung kann schriftlich (unterschriebener Brief, Fax) oder in Textform (z.B. E-Mail) erfolgen. Der Kunde kann seine Kündigung an die TeamViewer Germany GmbH, Jahnstrasse 30, 73037 Göppingen, Deutschland bzw. an diese E-Mail-Adresse (Link) richten. TeamViewer kann einen Vertrag auch durch entsprechende Mitteilung innerhalb der Software kündigen.


13.4

Folgen der Vertragsbeendigung. Mit Kündigung oder Ablauf der Vertragslaufzeit wird der Kunde die Software auf seinen Rechnern löschen und die weitere Nutzung der Software unterlassen. Nach Vertragsende hat der Kunde keinen Zugriff mehr auf die von ihm in der Software, dem TeamViewer Konto und der TeamViewer Management Konsole gespeicherten Daten. Es obliegt dem Kunden die Daten vor Ende der Vertragslaufzeit - soweit möglich - mit den Funktionen der Software zu exportieren und bei sich zur weiteren Verwendung zu speichern. Zu einer darüberhinausgehenden Überlassung der Daten ist TeamViewer nicht verpflichtet. Mit Vertragsende wird TeamViewer die Kundendaten löschen, die TeamViewer zur Erfüllung des Vertrages verarbeitet hat, sofern TeamViewer nicht gesetzlich zur Aufbewahrung verpflichtet ist. Sofern eine Löschung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist (z.B. in Backups), ist TeamViewer berechtigt, die Verarbeitung der Daten einzuschränken. Das Recht von TeamViewer zur Verwendung von nicht-personenbezogenen oder anonymisierten Daten gemäß Ziffer 8.2 bleibt unberührt.


Abschnitt III
Ergänzende Bestimmungen für Perpetual-Lizenzen




14. Entgelt und Zahlungsverzug bei Perpetual-Lizenzen



14.1.

Entgelt. Der Kunde schuldet TeamViewer das in der Bestellung festgelegte Entgelt.


14.2.

Fälligkeit. Soweit nicht anders in der Bestellung festgelegt ist, ist das Entgelt mit Rechnungsstellung fällig.


14.3.

Rechnungsstellung. Soweit nicht anders festgelegt, stellt TeamViewer das Entgelt unmittelbar nach Vertragsschluss in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt (i) online durch Versand per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse oder (ii) - sofern angelegt - durch Einstellung in das TeamViewer-Konto des Kunden und Benachrichtigung des Kunden hierüber per E-Mail. Ein Anspruch des Kunden auf Übersendung einer Rechnung auf dem Postweg besteht nur, wenn der Kunde die Rechnung bei TeamViewer anfordert und das hierfür festgelegte Entgelt gemäß aktueller Preisliste von TeamViewer entrichtet.


14.4.

Zahlungsarten. Die Zahlung der Rechnungsbeträge kann per Kreditkarte erfolgen. TeamViewer bietet weitere Zahlungsarten (z.B. SEPA-Lastschrift oder Scheck) an. Sofern der Kunde das PayPal Einzugsverfahren als Zahlungsmethode auswählt hat, kann der Kunde das Einzugsverfahren über sein Profil des PayPal-Kontos kündigen (sofern dies angeboten wird). Die Kündigung muss spätestens einen Tag vor dem nächsten Einzugstermin erfolgen.


14.5.

Entgelte, Gebühren und Steuern. Der Kunde ist verpflichtet, alle in der Bestellung aufgeführten Entgelte und Gebühren entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen an TeamViewer zu bezahlen. Die Entgelte und Gebühren enthalten grundsätzlich keine Umsatz-, Gebrauchs-, Mehrwert oder sonstige Steuern (einschließlich der geltenden Quellensteuern); die Entrichtung der Steuern liegt in der Verantwortung des Kunden. Bank- und Kreditkartengebühren gehen zu Lasten des Kunden. Alle Entgelte und Gebühren sind sofort und in der in der Bestellung angegebenen Währung zu bezahlen, es sei denn, es wurde eine andere Zahlungsfrist vereinbart.


14.6.

Zahlungsverzug. Die Ziffer 11.8 gilt auch für die Perpetual-Lizenzen der Software.




15. Mängelhaftung bei Perpetual



15.1.

Mängelfreiheit und Beschaffenheit. TeamViewer wird die Software frei von Sach- und Rechtmängeln bereitstellen.


15.2.

Mängelbeseitigung. Mängel der Software oder der Server Dienstleistungen meldet der Kunde vorzugsweise über das von TeamViewer bereitgestellte Webportal unter folgendem Link und erläutert soweit möglich und zumutbar die näheren Umstände des Auftretens des Fehlers (z.B. Screenshots, Protokolldaten). TeamViewer kann Mängel in Form von Aktualisierungen und/oder Releases beseitigen, wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt und die Übernahme nicht zu erheblichen Nachteilen führt. Den Aufwand der Installation trägt der Kunde. TeamViewer ist zudem berechtigt, den Kunden vorübergehend Fehlerumgehungsmöglichkeiten aufzuzeigen und den Mangel später durch Anpassung der Software oder Server Dienstleistungen zu beseitigen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist. Der Kunde kann Rücktritts- und Minderungsrechte erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung erfolglos war.


15.3.

Einschränkungen. Die Pflicht zur Erhaltung der Software nach Ziffer 15.1 beinhaltet nicht (i) die Anpassung der Software an neue Betriebssysteme oder Betriebssystemversionen, (ii) die Anpassung der Software an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte oder (iii) die Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten oder Releases (vgl. Ziffern 5.2 und 5.3) oder (iv) die Bereitstellung von Funktionen, die von TeamViewer nicht mehr unterstützt werden.


15.4.

Verjährung. Mängelansprüche verjähren innerhalb von zwölf (12) Monaten ab Bereitstellung der Software zum Download. Dies gilt nicht im Falle von Mängelansprüchen, bei denen TeamViewer kraft Gesetzes zwingend haftet (z.B. bei Arglist, vgl. Ziffer 9.1 Satz 2).


15.5.

Untersuchungs- und Rügepflicht. § 377 HGB findet Anwendung.


15.6.

Gesetzliche Regelungen. Im Übrigen gelten vorbehaltlich Ziffer 9 die gesetzlichen Regeln zur Mängelhaftung.




16. Laufzeit und Kündigung im Falle einer Perpetual-Lizenz.



Sofern in der Bestellung nichts anderes angegeben ist, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit. TeamViewer ist berechtigt, den Vertrag im Falle von Ziffer 11.8 (iii) sowie im Falle von Ziffer 3.2 der AVV (vgl. C. unten) außerordentlich zu kündigen. Das Recht der Parteien aus wichtigem Grund zu kündigen bleibt unberührt. Entsprechend gelten die Ziffern 13.3 und 13.4.


Abschnitt IV
Ergänzende Vorschriften für die Free Version




17. Leistungsbeschreibung  der Free Version.



Ein Schlüsselelement und Teil der Leistungsbeschreibung der Free Version ist die Anzeige und der Erhalt von personalisierten Marketingansprachen in der Software sowie die Verarbeitung personenbezogener Daten, die für eine solche Personalisierung notwendig sind.

TeamViewer erlaubt es dem Kunden, die Free Version als nicht registrierter Nutzer zu nutzen, ohne einen TeamViewer-Account einzurichten. Im Rahmen der Produktspezifikation für die Free Version kann TeamViewer einem nicht registrierten Nutzer Nutzungsbeschränkungen auferlegen und bei Erreichen dieser Nutzungsbeschränkungen verlangen, dass der Kunde einen TeamViewer-Account für die weitere Nutzung der kostenlosen Version einrichtet.




18. Server Dienstleistungen im Rahmen der Free Version.



Im Falle der Nutzung der Free Version hat der Kunde keinen Anspruch darauf, die Bereitstellung der Server Dienstleistungen zu verlangen, und TeamViewer kann die Server Dienstleistungen nach eigenem Ermessen jederzeit einstellen oder ändern.




19. Laufzeit und Kündigung der Free Version.



Der Vertrag tritt mit seinem Abschluss in Kraft und wird für unbegrenzte Zeit geschlossen. Jede Partei kann den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen oder Kündigungsfristen kündigen. Wenn der Kunde eine Erklärung dahingehend abgibt, dass er keine Anzeige von personalisierten Marketingansprachen wünscht, ist dies als Kündigung des Vertrages auszulegen und der Kunde verliert anschließend sein Recht, die Free Version weiter zu verwenden. Wenn der Kunde die Free Version jedoch nach einer solchen Erklärung weiterhin nutzt, unterliegt jegliche weitere Nutzung den Bedingungen dieser EULA und wird als Zustimmung zu diesen (zur Vermeidung von Missverständnissen: einschließlich Ziffer 17 oben) verstanden.

Das Recht der Parteien aus wichtigem Grund zu kündigen bleibt unberührt. Entsprechend gelten die Ziffern 13.3 und 13.4.




B.

Abschnitt I dieser Endnutzer-Lizenzbestimmung enthält allgemeine Bestimmungen, Abschnitt II findet auf alle zeitlich begrenzten Nutzungen der Software Anwendung, insbesondere befristete oder Abonnement-basierte Nutzungslizenzen ("Subscription"), während sich Abschnitt III auf unbefristete Software-Lizenzen ("Perpetual") bezieht und Abschnitt IV auf alle kostenfreien Nutzungen der Software ("Free Version").

Abschnitt I
Allgemeine Bestimmungen



1. Inhalt und Zustandekommen des Vertrages



1.1.

Parteien und Gegenstand. Die Bestimmungen dieser Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) regeln das rechtliche Verhältnis zwischen der TeamViewer Germany GmbH, Jahnstr. 30, 73037 Göppingen / Deutschland ("TeamViewer") und deren Kunden ("Kunde") in Bezug auf die Überlassung von Software und die Bereitstellung von zugehörigen Server Dienstleistungen. TeamViewer bietet dem Kunden entsprechend der vorliegenden EULA folgende Leistungen an: (i) Software, die auf Rechnern des Kunden installiert oder mittels eines Webbrowsers genutzt wird sowie Anwendungen für mobile Endgeräte (z.B. iOS, Android), die die Fernwartung von Rechnern, Video unterstützte Fernunterstützung und die Durchführung von Online-Meetings inkl. verschiedenster Funktionen (zusammengefasst als "Software") ermöglichen, (ii) Server zum Aufbau von verschlüsselten Verbindungen (Handshake) und zur Weiterleitung von Datenpaketen (Routing) im Zusammenhang mit der Nutzung der Software ("Server Dienstleistungen"), sowie (iii) unterstützende Dienste ("Unterstützungsdienste"). Die Server Dienstleistungen und die Unterstützungsdienste werden nachfolgend zusammengefasst als "Dienste".


1.2.

Zustandekommen und Inhalt des Vertrages für Subscription- und Perpetual-Lizenzen. Ein entgeltlicher Vertrag gemäß dieser EULA für Subscription- und Perpetual-Lizenzen kommt zustande, wenn (i) der Kunde auf der Webseite von TeamViewer (www.teamviewer.com) den webbasierten Bestellprozess durchläuft und - nachdem die EULA akzeptiert wurde - am Ende die "Jetzt bestellen"- oder ähnlich benannte Schaltfläche anklickt, (ii) der Kunde und TeamViewer einen schriftlichen Bestellschein unterzeichnen, der diese EULA in Bezug nimmt oder (iii) der Kunde telefonisch bestellt und eine Bestellbestätigungsemail erhält, die als Anhang diese EULA enthält. Einzelheiten zum Vertrag (z.B. gewählte Software, Funktionsumfang, Preis, Laufzeit, Dienste, etc.) ergeben sich aus den vom Kunden gewählten Optionen und den Angaben von TeamViewer im Bestellprozess bzw. aus dem Bestellschein (nachfolgend einheitlich "Bestellung", diese EULA und die Bestellung gemeinsam nachfolgend "Entgeltlicher Vertrag").


1.3.

Zustandekommen und Inhalt des Vertrages für eine Free Version. Ein unentgeltlicher Vertrag gemäß den Bestimmungen dieser EULA kommt zwischen TeamViewer und dem Nutzer zustande, wenn dieser die Free Version herunterlädt, die Nutzungsart wählt und die Free Version installiert nachdem er die EULA akzeptiert hat (nachfolgend "Unentgeltlicher Vertrag"; ein Unentgeltlicher Vertrag bzw. ein Entgeltlicher Vertrag nachfolgend jeweils ein "Vertrag").


1.4.

Benutzer der Software und/oder Dienste auf Grundlage einer Kundenlizenz. Die Bestimmungen des Kapitels B. Abschnitt I dieser EULA gelten entsprechend für diejenigen Nutzer, die die Software und/oder Dienste auf Grundlage einer Kundenlizenz nutzen, z.B. im Falle eines Firmenkunden mit einer Softwarelizenz, die eine Nutzung durch die Mitarbeiter oder Vertreter des Kunden und/oder seiner verbundenen Unternehmen beinhaltet. Jeder dieser Nutzer erkennt an und stimmt zu, dass seine Nutzung der Software und/oder Dienste auf Basis der Lizenz des Kunden erfolgt und dass TeamViewer im Namen und auf Anweisung des Kunden den Nutzer daran hindern kann, die Lizenz des Kunden zu nutzen, oder seine Nutzung einschränken kann.


1.5.

Testnutzung. Bevor ein Entgeltlicher Vertrag geschlossen wird, kann TeamViewer dem Kunden für einen definierten Zeitraum die Möglichkeit einer Testnutzung der Software und der Server Dienstleistungen anbieten ("Testnutzung"). TeamViewer gewährt dem Kunden hierfür eine zeitlich begrenzte Testnutzungs-Lizenz, sofern der Kunde die Free Version installiert und erklärt, dass die Nutzung der Software zumindest teilweise für kommerzielle Zwecke erfolgt. Die vorliegende EULA findet auch für Testnutzungen Anwendung.


1.6.

Keine abweichenden Regelungen. Der Vertrag, inklusive aller dazugehörigen Bestellungen, enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzt alle etwaigen Angebote, Verständigungen, Angaben, Garantien, Abkommen oder jegliche andere Äußerungen (unabhängig davon, ob schriftlich oder mündlich) zwischen den Parteien und bindet die Parteien und ihre Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger. Die Geltung abweichender oder über diese EULA hinausgehender Bestimmungen, die in den Bestellungen des Kunden oder ähnlichen Erklärungen enthalten sind, ist ausgeschlossen, es sei denn TeamViewer hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt insbesondere für die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, selbst wenn TeamViewer einen Auftrag des Kunden annimmt, in dem der Kunde auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder diese einem vertraglichen Dokument des Kunden beigefügt sind und TeamViewer der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.


1.7.

Testphase. Soweit in einer Bestellung eine Testphase vorgesehen ist, kann der Kunde den Entgeltlichen Vertrag (und die dazugehörigen Bestellungen) für die Software innerhalb von sieben (7) Kalendertagen ab Vertragsschluss ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger Wirkung ordentlich kündigen bzw. von diesem zurücktreten. Der Kunde erhält in diesem Fall eine bereits bezahlte Nutzungsgebühr bzw. das bezahlte Entgelt zurückerstattet.




2. Leistungsbeschreibung, Aktivierung und Software Lifecycle Richtlinie



2.1.

Leistungsbeschreibung. Die Funktionen der Software und eine Beschreibung der Dienste ergeben sich aus der auf der TeamViewer-Webseite unter folgendem Link verfügbaren Produktbeschreibung und insbesondere aus dem in der Bestellung festgelegten Funktionsumfang ("Leistungsbeschreibung"). Für die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der Software und Dienste ist die Leistungsbeschreibung abschließend maßgeblich, nicht jedoch mündliche oder schriftliche Aussagen von TeamViewer im Vorfeld des Vertragsschlusses. Einzelne Funktionalitäten der Software und Dienste von TeamViewer hängen von Produkten und Leistungen Dritter ab, die sich ändern können. Dies kann bedingen, dass TeamViewer seine Leistungen entsprechend anpasst oder einschränkt.


2.2.

Bereitstellung, Installation und Einstellung der Software. TeamViewer stellt dem Kunden die Software zum Online-Abruf (Download) bereit. Für die Installation und Einstellung der Software ist einzig und alleine der Kunde verantwortlich. Die Installation und die Einstellung der Software liegt nicht im Verantwortungsbereich von TeamViewer.


2.3.

Aktivierung der Subscription- oder Perpetual-Lizenzen. Nach Abschluss der Bestellung einer Subscription- oder Perpetual-Lizenz erhält der Kunde (i) einen Lizenzschlüssel oder (ii) einen Aktivierungslink, über den der Kunde die Lizenz aktivieren kann. Nach Eingabe oder Aktivierung des Lizenzschlüssels verfügt der Kunde über die Nutzungsrechte und Funktionalitäten gemäß dem Vertrag.


2.4.

Software Lifecylce Richtlinie. Die Nutzung der Software unterliegt der Software Lifecycle Richtlinie von TeamViewer, die unter folgendem Link abrufbar ist.




3. Nutzungsrechte an der Software



3.1.

Einfaches Nutzungsrecht. TeamViewer räumt hiermit dem Kunden das einfache, d.h. nicht ausschließliche, weltweite (gemäß den anwendbaren Exportkontrollen; es sei denn dem Kunden wird im Bestellprozess ausdrücklich ein auf ein bestimmtes Territorium begrenztes Nutzungsrecht eingeräumt), nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software im Rahmen des in der Bestellung und/oder EULA festgelegten Nutzungsumfangs, auf Rechnern zu installieren, auszuführen und zu nutzen. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmung räumt TeamViewer dem Kunden das Recht zur Unterlizensierung entsprechend dem anwendbaren Funktionsumfang der Software ein (channel grouping).


3.2.

Nutzungszeit. Im Falle einer Subscription sind die nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte zeitlich beschränkt auf die Laufzeit des Vertrages (siehe nachfolgend Ziffer 14).


3.3.

Umfang Nutzungsrechte bei entgeltlicher Version der Software. Entgeltliche Lizenzen - sowohl Subscription als auch Perpetual - sind nur für gewerbliche Kunden erhältlich und nicht für Verbraucher. Der Umfang der eingeräumten Rechte und der zulässige Nutzungsumfang (z.B. Anzahl von Kanälen) ergeben sich aus dem Vertrag. Der Kunde ist berechtigt, die Software in Ausübung der seiner eigenen gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit oder derjenigen seiner verbundenen Unternehmen zu nutzen. Als mit dem Kunden verbundene Unternehmen gelten alle rechtlichen Einheiten, die unmittelbar oder mittelbar den Kunden kontrollieren, durch ihn oder zusammen mit dem Kunden kontrolliert werden, insbesondere aber nicht abschließend Tochter-, Mutter- bzw. Schwestergesellschaften. Wenn der Kunde eine entgeltliche Lizenz erhält, die die Nutzung der Software und Dienste durch seine Mitarbeiter oder Vertreter und/oder solche seiner verbundenen Unternehmen umfasst, hat der Kunde sicherzustellen, dass jeder Nutzer, der die Lizenz des Kunden nutzt, die in dieser EULA festgelegten Regelungen und Nutzungsbedingungen einhält. Im Falle einer Nichteinhaltung ist der Kunde für die Handlungen und/oder Unterlassungen eines jeden solchen Nutzers wie für eigene Handlungen und/oder Unterlassungen verantwortlich.


3.4.

Nutzungsrecht bei der Free Version. Die Nutzung der Free Version ist ausschließlich für den eigenen privaten, nicht-gewerblichen Gebrauch gestattet (z.B. unentgeltliche PC-Hilfe für den Lebenspartner). Die Nutzung der Free Version für die Ausübung der eigenen gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit des Kunden oder die Verwendung für Zwecke, für die der Kunde direkt und indirekt eine Vergütung erhält (Teamarbeit mit Kollegen, kostenloser Support für Dritte, die eine Software des Kunden erworben haben), stellt keinen eigenen privaten Gebrauch dar.


3.5.

Unerlaubte Nutzung. Eine Nutzung der Software über den vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang hinaus ist verboten.


3.6.

Quellcode. Die eingeräumten Nutzungsrechte umfassen keine Rechte am Quellcode der Software.


3.7.

Lizenzwidrige Nutzung. Die nach der vorliegenden EULA eingeräumten Rechte umfassen nicht das Recht und dem Kunden ist es auch weder gestattet noch darf er dies Dritten gestatten, (i) es zu versuchen, eine technische Vorrichtung zu umgehen, die darauf zielt oder den Effekt hat, die Vorschriften dieser EULA durchzusetzen; (ii) den Quell- oder den Objektcode der Software zu verändern, abgeleitete Werke zu erstellen, zu übersetzen, zu dekompilieren oder, durch Reverse Engineering oder anderweitig, an den Quell- oder den Objektcode der Software zu gelangen oder versuchen zu gelangen (iii) die Software unter irgendwelchen Umständen direkt oder indirekt als Serviceunternehmen in einem kommerziellen Miet- oder Timesharing Arrangement zu verwenden oder anzubieten oder als Spyware zu nutzen; (iv) Seriennummern, Hinweise, Beschriftungen oder Ähnliches mit Urheberrechtsvermerken, Geschäftsgeheimnissen, Vertraulichkeitsrechten, Markenrechten, Kennzeichenrechten oder anderen Eigentumsrechten auf Kopien der Software oder ähnlichen Daten, sowie in Handbüchern, Dokumentationen und anderen Materialien zu entfernen, zu ändern oder zu verdecken; (v) die Software zu vermarkten, zu verkaufen, zu verleihen, zu vermieten oder anderweitig zu verbreiten oder sie an Dritte weiterzugeben oder zu liefern in einem Umfang, der über das Recht hinausgeht, die Software gemäß Ziffer 3.1 Satz 2 unter zu lizenzieren; oder (vi) Rechte an der Software abzutreten, unter zu lizenzieren oder anderweitig zu übertragen, es sei denn, dass dies hier ausdrücklich vorgesehen ist. Der Kunde erkennt an und bestätigt, dass es im Falle eines Verstoßes gegen diese Ziffer 3.7 keine adäquaten Rechtsmittel gibt und dass eine derartige Verletzung vorstehender Pflichten TeamViewer nicht wiedergutzumachenden Schaden zufügen würde, für den finanzielle Entschädigungen keine adäquate Wiedergutmachung wären und dass TeamViewer zusätzlich zu seinen sonstigen Rechten und Rechtsmitteln Anspruch auf sonstigen Rechtsschutz bzw. einstweiligen Rechtsschutz in Anspruch nehmen kann.


3.8.

Rechtevorbehalt. Soweit dem Kunden nicht ausdrücklich Nutzungsrechte an der Software eingeräumt wurden, verbleiben sämtliche Rechte, Ansprüche und Vorteile an der Software (sowie allen neueren Versionen, die von TeamViewer zur Verfügung gestellt werden) bei TeamViewer, ebenso wie an allen Kopien, Modifikationen und abgeleiteten Werken der Software, einschließlich - ohne Einschränkung - alle Rechte auf Patente, Urheberrecht, Geschäftsgeheimnis, Markenrechte und andere Eigentums- oder Urheberrechte.


3.9.

Nutzungsanalyse, Recht auf Überprüfung und Selbstauskunft. TeamViewer kann die Nutzung der Software und der Dienste durch den Kunden aus Sicherheitsgründen sowie für Produktverbesserungen, Lizenzprüfungen und/oder Marketingzwecke analysieren. Zu diesem Zwecke kann TeamViewer nach eigenem Ermessen auch technische Maßnahmen in Bezug auf die Funktionalität der Software und der Server Dienstleistungen umsetzen, die beurteilen, ob das Nutzungsverhalten des Kunden mit dem angegebenen Verwendungszweck und somit mit dem gewählten Lizenztyp übereinstimmt und feststellen, ob der vertraglich vereinbarte Nutzungszweck vom Kunden überschritten wird. Darüber hinaus kann TeamViewer vom Kunden jederzeit verlangen, eine Selbstauskunft über den tatsächlichen Nutzungszweck und/oder das tatsächliche Nutzungsverhalten abzugeben.




4. Dienste von TeamViewer



4.1.

Server Dienstleistungen. Zum Aufbau verschlüsselter Fernkommunikationsverbindungen zwischen verschiedenen Nutzern der Software, muss diese mit Servern von TeamViewer kommunizieren (sog. "Handshake"). Daneben kann es zur Übermittlung von Daten im Rahmen einer Sitzung (z.B. Online Meeting oder Fernwartung) erforderlich sein, dass verschlüsselte Datenpakete durch Server von TeamViewer weitergeleitet werden (sog. "Routing"). TeamViewer stellt dem Kunden die Server Dienstleistungen unter den in der EULA genannten Bedingungen zur Verfügung. Es ist nicht Bestandsteil der Server Dienstleistungen, eine unterbrechungs- und latenzfreie Ende-zu-Ende-Verbindung zwischen verschiedenen Nutzern der Software zu gewährleisten. Der Kunde erkennt an, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Server Dienstleistungen gegebenenfalls aufgrund technischer Schwierigkeiten unterbrochen oder beeinträchtigt werden. Darüber hinaus erkennt der Kunde an, dass die Ende-zu-Ende-Verbindung zwischen den verschiedenen Nutzern der Software von der Internetverbindung des Kunden zum Rechenzentrum sowie der Nutzung von Hard- und Software (z.B. PC, Betriebssystem) in Übereinstimmung mit den Systemanforderungen für die Software (gemäß Ziffer 7.4) abhängt, die alle nicht Teil der von TeamViewer erbrachten Leistungen sind und in der Verantwortung des Kunden liegen. Die jeweiligen Kosten trägt der Kunde.


4.2.

Unterstützungsdienste. TeamViewer ist nur verpflichtet, die auf der Bestellung (sofern dort geregelt) festgelegten und beschriebenen spezifischen Unterstützungsdienste bereitzustellen, vorbehaltlich der vollständigen Zahlung des Kunden für solche Unterstützungsdienste.




5. Dokumentation, Releases, Versionen, Schnittstellen, Konferenznummern



5.1.

Dokumentation. TeamViewer stellt ein online abrufbares Benutzerhandbuch im PDF-Format in deutscher und englischer Sprache bereit. Weitergehende Sprachen können von TeamViewer auf freiwilliger Basis angeboten werden, sind aber nicht vertraglich geschuldet. Die Dokumentation ist abrufbar unter folgendem Link. Im Verhältnis zwischen den Parteien verbleiben alle Rechte, Ansprüche und Vorteile aus einer solchen Dokumentation bei TeamViewer, ebenso an allen Kopien, Änderungen und abgeleiteten Versionen hiervon, einschließlich aber nicht beschränkt auf Patentrechte, Urheberrechte Betriebsgeheimnisse, Markenrechte und andere Rechte aus geistigem und nicht geistigem Eigentum oder Besitz.


5.2.

Minor Releases. TeamViewer kann im eigenen Ermessen kleinere Aktualisierungen der Software zum Download anbieten ("Minor Releases"). Die neue Software-Version, die das Minor Release ("Minor Release Version") enthält, wird durch TeamViewer nach eigenem Ermessen durch eine Änderung der Nummer hinter der Hauptversionsnummer (z.B. Version XX.1, XX.2) gekennzeichnet. Minor Release Versionen können die Korrektur von Fehlern, Sicherheitspatches sowie kleinere Verbesserungen von Funktionen (z. B. Optimierungen in der Programmausführungsgeschwindigkeit) enthalten. TeamViewer ist nicht verpflichtet, Minor Releases der Software bereitzustellen. Entscheidet sich TeamViewer jedoch für die Bereitstellung von Minor Release Versionen der Software, so ist jeder Kunde Im Sinne einer Mitwirkungsobliegenheit verpflichtet, die Software so schnell wie unter den gegebenen Umständen möglich, auf eigene Kosten auf die jeweils aktuelle Minor Release Version der Software zu aktualisieren. Alle Nutzungsrechte, die für die Software gelten, gelten auch für die Minor Releases.


5.3.

Major Releases. TeamViewer kann sich im eigenen Ermessen auch dafür entscheiden, größere Aktualisierungen der Software zum Download anzubieten ("Major Releases", Minor Releases und Major Releases, jeweils ein "Release"), die in der Regel umfangreichere Änderungen der Software-Funktionalitäten enthalten. Die neue Software-Version, die das Major Release enthält ("Major Release Version", Minor Release Version und Major Release Version, jeweils eine "Version"), wird durch TeamViewer nach eigenem Ermessen durch eine Änderung der Hauptversionsnummer (z.B. Version XX, XX) gekennzeichnet. TeamViewer ist nicht verpflichtet, Major Release Versionen der Software zur Verfügung zu stellen. Für den Fall, dass TeamViewer sich dafür entscheidet, eine Major Release Version der Software zur Verfügung zu stellen, kann TeamViewer von den Kunden mit Perpetual-Lizenzen verlangen, eine zusätzliche Gebühr für die Nutzung dieser neuen Major Release Version zu zahlen. Die Kunden mit Subscription-Lizenzen und Free Versionen sind im Sinne einer Mitwirkungsobliegenheit verpflichtet, so schnell wie unter den gegebenen Umständen möglich auf die neue Major Release Version umzurüsten. Alle Nutzungsrechte, die für die Software gelten, gelten auch für Major Releases.


5.4.

Programmierschnittstellen. Die Software oder Server Dienstleistungen können nach eigenem Ermessen von TeamViewer Programmierschnittstellen oder andere Software-Schnittstellen ("API") bereitstellen, mit deren Hilfe Anwendungen Dritter oder des Kunden ("Fremdsoftware") mit der Software bzw. den Servern von TeamViewer kommunizieren können. TeamViewer kann APIs jederzeit ändern oder abschalten. Es besteht kein Anspruch auf Beibehaltung bestehender APIs. Für die Fremdsoftware ist der jeweilige Anbieter verantwortlich. Für die Fremdsoftware gelten nicht die Bestimmungen des Vertrags und TeamViewer haftet keinesfalls für Fremdsoftware.


5.5.

Telefonkonferenznummern. Soweit TeamViewer im Rahmen seiner Leistungen als Alternative zur Audio-Konferenzfunktion der Software eine Telefonkonferenznummer zur Einwahl bereitstellt, ist Anbieter der entsprechenden Telekommunikationsleistung nicht TeamViewer, sondern der Anschlussinhaber der jeweiligen Nummer. Die Nutzung der Telefonkonferenznummer ist gebührenpflichtig und nicht in der Nutzungsgebühr gemäß dem Vertrag enthalten. Die Abrechnung erfolgt ggf. über den Telefonanbieter des Teilnehmers.




6. Änderungen der Software oder der Dienste.



TeamViewer kann die Software im Rahmen von Aktualisierungen und Releases und die Server Dienstleistungen (einschließlich der Systemanforderungen) aus wichtigem Grund ändern. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderung erforderlich ist aufgrund (i) einer notwendigen Anpassung an eine neue Rechtslage oder Rechtsprechung, (ii) veränderter technischer Rahmenbedingungen (neue Verschlüsselungsstandards) oder (iii) des Schutzes der Systemsicherheit.




7. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden



7.1.

Rechtmäßige Nutzung. Der Kunde wird die Software und die Server Dienstleistungen nur im Rahmen der Bestimmungen des Vertrages und in Übereinstimmung mit den für diese Nutzung geltenden Gesetzen und Vorschriften nutzen und im Rahmen der Nutzung keine Rechte Dritter verletzen. Er wird bei der Nutzung insbesondere die Vorschriften zum Datenschutz und Exportkontrollvorschriften beachten.


7.2.

Exportkontrollen und Wirtschaftssanktionen. Der Kunde erkennt an, dass die Software, damit zusammenhängende technische Daten und die Dienste (gemeinsam: "kontrollierte Technologie") Gegenstand der Import- und Exportkontrollvorschriften sowie Wirtschaftssanktionen Deutschlands, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten, insbesondere der US Export Administration Regulations (EAR), sowie der Vorschriften anderer betroffener Länder, in die die kontrollierte Technologie importiert oder re-exportiert wird, ist. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden und sichert ausdrücklich zu, alle relevanten Vorschriften einzuhalten und keine kontrollierte Technologie unter Verstoß gegen deutsche, EU- oder US-amerikanische Vorschriften zu exportieren, re-exportieren oder anderweitig bereitzustellen. Der Kunde sichert des Weiteren zu, kontrollierte Technologie nicht in sanktionierte Länder oder Gebiete sowie an juristische oder natürliche Personen zu exportieren, re-exportieren oder anderweitig bereitzustellen, wenn für eine solche Bereitstellung eine Ausfuhrgenehmigung oder anderweitige behördliche Genehmigungen erforderlich wären. Der Kunde sichert ferner ausdrücklich zu, dass er keine kontrollierte Technologie für die Verwendung in Verbindung mit chemischen, biologischen oder Nuklearwaffen, Raketen, Drohnen oder Weltraumraketen, welche solche Waffen transportieren können, exportiert, verkauft oder in sonstiger Weise bereitstellt.

Der Kunde erklärt, dass er (i) keine sanktionierte Person ist (wie nachfolgend definiert), (ii) er nicht in Transaktionen oder sonstige Aktivitäten und Handlungen involviert ist, die zu einer Verletzung anwendbarer Exportkontrollvorschriften und bestehender Sanktionen (wie nachfolgend definiert) führen könnten. Der Kunde garantiert und stellt sicher, dass er die kontrollierte Technologie weder direkt noch indirekt einer sanktionierten Person zur Verfügung stellt.

Ziffer 7.2. findet nur insoweit auf die Kundenbeziehung Anwendung, als die hierin enthaltenen Vorgaben nicht zu einer (i) Verletzung, (ii) einem Widerspruch oder (iii) einer Haftung nach der EU-Verordnung (EC) 2271/1996 oder zu einer Verletzung oder einem Widerspruch mit § 7 der deutschen Außenwirtschaftsordnung oder einer ähnlichen Anti-Boykott-Vorschrift führen.

"Sanktionierte Person" bezeichnet eine juristische oder natürliche Person, die (i) auf einer Sanktionsliste aufgeführt ist oder (ii) eine staatliche Stelle oder Teil einer staatlichen Stelle eines sanktionieren Gebiets ist oder (iii) von einer der unter (i) und (ii) Genannten gehalten oder kontrolliert wird oder in deren Namen oder auf Anweisung handelt oder (iv) sich in einem sanktionierten Gebiet befindet, dort registriert ist oder in diesem Gebiet ansässig ist oder (v) anderweitig von den entsprechenden Vorschriften mitumfasst ist.

"Sanktioniertes Gebiet" bezeichnet jedes Land und jedes andere Gebiet, das im Rahmen von Sanktionen einem allgemeinen Ausfuhr-, Einfuhr-, Finanz- oder Investitionsembargo unterliegt.

"Sanktionen" sind wirtschaftliche und finanzielle Sanktionen sowie Handelsembargos oder andere Verbote gegen Transaktionsaktivitäten gemäß Antiterror- oder Exportkontrollvorschriften, die von den USA, der EU, den Vereinten Nationen, Deutschland oder einem anderen Land, in das die kontrollierte Technologie importiert oder re-exportiert wird, erlassen werden.


7.3.

Beschränkte Recht der US-Regierung. Die Software gilt als kommerzielle Computer-Software im Sinne von FAR 12.212 und unterliegt eingeschränkten Rechten im Sinne von FAR Section 52.227-19 "Commercial Computer Licensed Software - Restricted Rights" [Kommerzielle Computer-Software - Eingeschränkte Rechte] bzw. DFARS 227.7202, Rights in Commercial Computer Licensed Software or Commercial Computer Licensed Software Documentation" [Kommerzielle Computer-Software und kommerzielle Computer-Software-Dokumentation] sowie etwaigen Nachfolgeregelungen. Jede Verwendung, Modifizierung, Reproduktionsversion, Vorführung, Anzeige oder Offenlegung der Software seitens der US-Regierung erfolgt ausschließlich gemäß den Bedingungen des Vertrags.


7.4.

Systemanforderungen. Die Anforderungen an die Soft- und Hardware des Kunden sind in den Benutzerhandbüchern und der Leistungsbeschreibung (siehe Ziffern 2.1 und 5.1) dargestellt. Der Kunde wird sich vor Einsatz der Software mit den Systemanforderungen vertraut machen und die Software im Einklang mit diesen einsetzen.




8. Geheimhaltung und Datenschutz



8.1.

Geheimhaltung. Die von TeamViewer angebotenen Produkte, einschließlich der Software, der Dienste und aller Handbücher, Daten, Dokumentation und anderer von TeamViewer zur Verfügung gestellten Materialien, enthalten wesentliche Komponenten (z.B. Algorithmus und Logik), die vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse darstellen und als vertrauliche Informationen von TeamViewer gelten. Der Kunde wird die vertraulichen Informationen von TeamViewer nicht an Dritte weitergeben und die vertraulichen Informationen von TeamViewer nur in Übereinstimmung mit dem Vertrag verwenden.


8.2.

Datenschutz. TeamViewer hält sich strikt an das geltende Datenschutzrecht. TeamViewer sammelt, verarbeitet und verwendet personenbezogene Daten des Kunden als Verantwortlicher, wie es in der Produkt-Datenschutzrichtlinie festgelegt ist, die unter folgendem Link zum Download bereitsteht. Darüber hinaus fungiert TeamViewer als Auftragsverarbeiter für die persönlichen Daten des Kunden, wie es in den Bestimmungen der Auftragsverarbeitungsvereinbarung unter C festgelegt ist.

Nicht-personenbezogene oder anonyme Daten können automatisch erhoben werden, um die Funktionalität und die Erfahrung der Kunden mit der Software und den Diensten zu verbessern. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass TeamViewer alle Rechte an diesen besitzt und es TeamViewer gestattet ist, solche nicht-personenbezogenen oder anonymen Daten auf jede Art und Weise zu verwenden, wie TeamViewer es für die Entwicklung, Diagnose, Fehlerbehebung sowie Marketing oder andere Zwecke für notwendig hält.




9. Haftungsbeschränkung.



IM RAHMEN DES GESETZLICH ZULÄSSIGEN UND UNABHÄNGIG DAVON, OB EIN IN DEM VERTRAG FESTGELEGTER ANSPRUCH DES KUNDEN SEINEN WESENTLICHEN ZWECK NICHT ERFÜLLT, HAFTEN TEAMVIEWER ODER DESSEN LIZENZGEBER, WIEDERVERKÄUFER, LIEFERANTEN ODER VERTRETER DEM KUNDEN AUF KEINEN FALL FÜR (i) DIE KOSTEN DER BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER LEISTUNGEN, ENTGANGENEN GEWINN, NUTZUNGSAUSFALL, VERLUST ODER VERLUST VON DATEN, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG, PRODUKTIONSAUSFALL, ERTRAGSAUSFÄLLE, AUFTRAGSVERLUSTE, ENTGANGENEN FIRMENWERT ODER NICHTEINTRITT ERWARTETER EINSPARUNGEN ODER FÜR DEN VERLUST VON ARBEITSZEIT VON GESCHÄFTSFÜHRUNG UND MITARBEITERN; ODER (ii) BESONDERE, FOLGE-, ZUFÄLLIGE ODER MITTELBARE SCHÄDEN, DIE UNMITTELBAR ODER MITTELBAR AUFGRUND DIESES VERTRAGS ENTSTEHEN, SELBST WENN TEAMVIEWER ODER DESSEN LIZENZGEBER, WIEDERVERKÄUFER, LIEFERANTEN ODER VERTRETER AUF DEN MÖGLICHEN EINTRITT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDEN. DIE HAFTUNG VON TEAMVIEWER ÜBERSTEIGT AUF KEINEN FALL DIE GEBÜHREN, DIE INNERHALB EINES ZEITRAUMS VON SECHS (6) MONATEN FÜR DIE SOFTWARE ODER LEISTUNG VOR EINTRITT DES ANSPRUCHSBEGRÜNDENDEN SCHADENSEREIGNISSES VOM KUNDEN GEZAHLT WORDEN SIND. NICHTS IN DIESER VEREINBARUNG SOLL DIE HAFTUNG VON TEAMVIEWER GEGENÜBER DEM KUNDEN FÜR DIE SCHULDHAFTE VERURSACHUNG VON TOD ODER KÖRPERVERLETZUNG ODER IRGENDEINE ANDERE HAFTUNG AUSSCHLIESSEN ODER BESCHRÄNKEN, DEREN AUSSCHLUSS ODER BESCHRÄNKUNG GESETZLICH UNTERSAGT IST. DIE IN DIESER EULA FESTGELEGTEN HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE UND BESCHRÄNKUNGEN GELTEN UNGEACHTET DAVON, OB DER KUNDE DIE SOFTWARE, LEISTUNGEN, AKTUALISIERUNGEN ODER NEUE VERSIONEN AKZEPTIERT.




10. Freistellung



10.1.

Freistellung durch den Kunden. Der Kunde verpflichtet sich TeamViewer, die mit TeamViewer verbundenen Unternehmen, Geschäftsführer, Direktoren, Partner, Auftragnehmer sowie Lizenzgeber von sämtlichen direkten und indirekten Schäden, Kosten und Aufwendungen (inklusive sämtlicher Anwalts- und Rechtsverfolgungskosten) freizustellen und schadlos zu halten, die TeamViewer durch Klagen, Ansprüche, Forderungen, Strafzahlungen oder sonstige Verfahren Dritter oder durch behördliche Gebühren, Auflagen oder Strafzahlungen entstehen oder drohen zu entstehen und die auf einem Verstoß des Kunden gegen den Vertrag oder auf einem gesetzes- oder pflichtwidrigen Gebrauch der Software beruhen.


10.2.

Verfahren der Freistellung. TeamViewer wird den Kunden zeitnah über jede/n Klage, Anspruch, Forderung, Strafzahlung oder sonstige Verfahren Dritter oder über jede/n behördliche Gebühr, Auflage oder Strafzahlung schriftlich informieren. In diesem Fall kann TeamViewer nach eigenem freien Ermessen entscheiden, ob TeamViewer



(i)

die rechtliche Vertretung beziehungsweise Verteidigung selbst übernimmt oder übernehmen lässt und der Kunde die Kosten übernimmt oder


(ii)

die rechtliche Vertretung beziehungsweise Verteidigung an den Kunden überträgt. Überträgt TeamViewer die rechtliche Vertretung beziehungsweise Verteidigung an den Kunden, wird der Kunde auf eigene Kosten einen fachlich qualifizierten Rechtsanwalt und sonstige Vertreter seiner Wahl für die rechtliche Vertretung auswählen. In jedem Fall behält TeamViewer das Recht einen Vergleich mit dem Dritten zu schließen oder zu einem anderen Ausgleich zu kommen. Dies gilt auch dann, wenn TeamViewer die rechtliche Vertretung beziehungsweise Verteidigung an den Kunden übertragen hat. Der Kunde ist verpflichtet TeamViewer freizustellen und schadlos zu halten, unabhängig davon, ob TeamViewer einen Vergleich mit dem Dritten geschlossen hat oder welchen Beschluss TeamViewer gemäß dieser Klausel getroffen hat.




11. Schlussbestimmungen



11.1.

Änderung der EULA. TeamViewer ist grundsätzlich berechtigt, diese EULA zu ändern. TeamViewer wird den Kunden über die geplante Änderung und den Inhalt der neuen EULA mindestens vier (4) Wochen vor Wirksamwerden informieren. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn der Kunde gegenüber TeamViewer nicht innerhalb von 15 Tagen ab Zugang dieser Information widerspricht. Auf diese Wirkung des Schweigens wird TeamViewer den Kunden in der Änderungsmitteilung hinweisen. Widerspricht der Kunde der Änderung, besteht der Vertrag zu den bestehenden Konditionen fort.


11.2.

Kommunikation per E-Mail. Soweit in dem Vertrag nicht anders vorgesehen, können sämtliche Mitteilungen und Erklärungen im Zusammenhang mit dem Vertrag auch per E-Mail erfolgen. TeamViewer kann hierzu die vom Kunden bei der Registrierung oder im TeamViewer-Konto angegebene E-Mail-Adresse verwenden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, regelmäßig seine Mails abzurufen und - soweit nötig - die jeweils aktuelle E-Mail-Adresse anzugeben. Die Kontaktdaten von TeamViewer sind abrufbar unter folgendem Link.


11.3.

Anwendbares Recht. Der Vertrag und alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit ihm unterliegen ausschließlich den Gesetzen des Staates New York, USA, unter Ausschluss des UN Kaufrechts, einschließlich etwaiger Änderungen, und ohne Beachtung der Grundsätze des nationalen Kollisionsrechts.


11.4.

Gerichtsstand. TeamViewer und der Kunde stimmen bedingungslos und unwiderruflich der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Bundes- und einzelstaatlichen Gerichte in New York County, New York zu, für alle sich aus diesem Vertrag oder den hierin vorgesehenen Transaktionen ergebenden oder damit in Zusammenhang stehenden Prozessen, Klagen oder Gerichtsverfahren. TeamViewer und der Kunde verzichten hiermit auf jeden Einspruch gegen diesen Gerichtsstand zum Zweck der Durchführung solcher Prozesse, Klagen oder Gerichtsverfahren.


11.5.

Salvatorische Klausel; Verzicht. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen des Vertrags teilweise oder vollständig unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Die Parteien vereinbaren die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende zu ersetzen und alle hierfür erforderlichen Erklärungen unverzüglich abzugeben.

Ein Verzicht einer Partei auf Ansprüche, die aus einer Verletzung oder Nichteinhaltung einer der vorliegenden Bestimmungen resultieren, hindert diese Partei nicht daran, nachfolgend deren Erfüllung zu verlangen.




Abschnitt II
Ergänzende Bestimmungen für Subscription


12. Nutzungsgebühr, Preisänderungen und Zahlungsverzug bei Subscription



12.1.

Nutzungsgebühr. Der Kunde schuldet TeamViewer für die Nutzungsrechte an der Software und die Bereitstellung der Server Dienstleistungen während der Vertragslaufzeit, die in der Bestellung festgelegte wiederkehrende Nutzungsgebühr. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass, abhängig von dem Ort des Haupt(wohn)sitzes des Kunden, eine der beiden folgenden TeamViewer Gesellschaften zum Empfang der Zahlungen bevollmächtigt ist:



(i)

befindet sich der Haupt(wohn)sitz des Kunden außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika ist folgende Gesellschaft zum Empfang der Zahlungen bevollmächtigt: TeamViewer Germany GmbH, Jahnstr. 30; 73037 Göppingen, Germany, +49 7161 305896455;


(ii)

befindet sich der Haupt(wohn)sitz des Kunden innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika ist folgende Gesellschaft zum Empfang der Zahlungen bevollmächtigt: TeamViewer US LLC, 5741 Rio Vista Drive, Largo, FL 33760 , +1 (800) 638 0253.


12.2.

Fälligkeit. Soweit nicht anders in der Bestellung festgelegt, ist die Zahlung mit Rechnungsstellung fällig.


12.3.

Änderungen des Nutzungsumfangs. Eine Erhöhung des bestellten Nutzungsumfangs oder der Wechsel in ein höheres Leistungspaket ist jederzeit mit einer neuen Bestellung möglich, eine Reduzierung oder ein Wechsel in ein niedrigeres Leistungspaket nur mit Wirkung zum Ende der Grund- oder einer Verlängerungslaufzeit (siehe Ziffer 14.1). Im Falle einer Erhöhung des bestellten Nutzungsumfangs innerhalb der Grund- oder einer Verlängerungslaufzeit werden die zusätzlichen Gebühren anteilig in Rechnung gestellt. Für den zusätzlichen Nutzungsumfang gelten die Preise gemäß der dann gültigen Preisliste von TeamViewer.


12.4.

Rechnungsstellung. Soweit nicht anders in der Bestellung festgelegt, stellt TeamViewer die Nutzungsgebühr zu Vertragsbeginn und sodann zu Beginn einer jeden Verlängerungslaufzeit in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt (i) online durch Versand per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse oder (ii) - sofern angelegt - durch Einstellung in das TeamViewer-Konto des Kunden und/oder Benachrichtigung des Kunden hierüber per E-Mail. Ein Anspruch des Kunden auf Übersendung einer Rechnung auf dem Postweg besteht nur, wenn der Kunde die Rechnung bei TeamViewer anfordert und das hierfür festgelegte Entgelt gemäß aktueller Preisliste von TeamViewer entrichtet.


12.5.

Zahlungsarten. Die Zahlung der Rechnungsbeträge kann per Kreditkarte erfolgen. Weitere Zahlungsarten (z.B. SEPA-Lastschrift oder Scheck) können während des Bestellvorgangs ausgewählt werden. Sofern der Kunde das PayPal Einzugsverfahren als Zahlungsmethode auswählt (sofern dies angeboten wird), kann der Kunde das Einzugsverfahren über sein Profil des PayPal-Kontos kündigen. Die Kündigung muss spätestens einen Tag vor dem nächsten Einzugstermin erfolgen.


12.6.

Preise, Gebühren und Steuern. Der Kunde ist verpflichtet, alle in der Bestellung aufgeführten Preise, Steuern und Gebühren gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen an TeamViewer zu bezahlen. Außer für solche Länder, in denen TeamViewer zur Einbehaltung von Preisen, Steuern und Gebühren verpflichtet ist, beinhalten die Preise und Gebühren keine Umsatz-, Gebrauchs-, Mehrwert oder sonstigen Steuern (einschließlich der geltenden Quellensteuern). Außer in den Fällen, in denen der Kunde von der Entrichtung entsprechender Steuern befreit ist und darüber hinreichenden Nachweis erbringt, liegt die Entrichtung aller und jeglicher solcher Steuern in der Verantwortung des Kunden. Bank- und Kreditkartengebühren gehen zu Lasten des Kunden. Alle Preise und Gebühren sind sofort und in der in der Bestellung angegebenen Währung zu bezahlen, es sei denn, es wurde eine andere Zahlungsfrist vereinbart.


12.7.

Preisänderungen. TeamViewer hat das Recht, die Nutzungsgebühr anzuheben und zwar zum Ende der Erstlaufzeit oder zum Ende des Verlängerungszeitraums. Der Kunde ist zumindest 60 Tage vor Anhebung der Nutzungsgebühr hiervon zu unterrichten.


12.8.

Zahlungsverzug.



(i)

Verzugszinsen. TeamViewer kann dem Kunden für jede unbestrittene, aber nicht rechtzeitig gezahlte Nutzungsgebühr Verzugszinsen in Höhe eines Betrags berechnen, der dem niedrigeren Betrag von eineinhalb Prozent (1.50 %) pro Monat oder dem gesetzlich zulässigen Höchstzinssatz entspricht.


(ii)

Sperrung bei Zahlungsverzug. Kommt der Kunde mit der Zahlung der Nutzungsgebühr in Verzug, so ist TeamViewer berechtigt, die Server Dienstleistungen vorübergehend zu sperren ("Sperrung"). TeamViewer hat die Sperrung jedoch in zeitlich angemessener Weise im Voraus anzudrohen, z.B. per E-Mail oder Hinweis in der Software. Die Sperrung unterbleibt bzw. ist aufzuheben, sobald der Kunde die Zahlung vollständig leistet. Während der Sperrung können von und zu den Installationen der Software des Kunden keine Verbindungen aufgebaut werden. Die Pflicht des Kunden zur Zahlung der Nutzungsgebühr während der Sperrung bleibt bestehen.


(iii)

Kündigung bei Zahlungsverzug. TeamViewer kann den Vertrag kündigen, wenn der Kunde mit der Entrichtung der Nutzungsgebühr in Verzug ist und diesen Verzug nicht innerhalb von fünfzehn (15) Tagen ab Erhalt einer entsprechenden Mitteilung durch TeamViewer behebt. Die Kündigungsmöglichkeit besteht zusätzlich zu (und nicht anstelle von) allen anderen TeamViewer nach diesem Vertrag oder nach Recht und Billigkeit zustehenden Rechten und Rechtsmitteln.



13. Mängelhaftung bei Subscription



13.1.

Mängelhaftung. TeamViewer verpflichtet sich, Sorge dafür zu tragen, dass während der Laufzeit einer Subscription die Software sowie die Server Dienstleistungen in jeder wesentlichen Hinsicht der jeweiligen Produktbeschreibung entsprechen. TeamViewer steht jedoch in keiner Weise dafür ein, dass TeamViewer in der Lage sein wird, alle gemeldeten Mängel zu beheben oder dass die Nutzung der Software und der Server Dienstleistungen ununterbrochen oder fehlerfrei sein wird. TeamViewer sichert zudem keine Eigenschaften oder Services Dritter zu. Im Falle einer Verletzung der Verpflichtung aus Satz 1 wird TeamViewer ohne zusätzliche Kosten für den Kunden jene Nachbesserung durchführen, die notwendig ist, damit die Software und Server Dienstleistungen den übernommenen Verpflichtungen entsprechen. Der Kunde wird TeamViewer hinreichende Gelegenheiten zur Behebung einer Pflichtverletzung geben und wird bei der Beseitigung von Mängeln unterstützend tätig sein. Der Anspruch auf Nachbesserung ist dabei aber der einzige Anspruch des Kunden im Falle einer Pflichtverletzung von TeamViewer im Sinne von Satz 1. Ist TeamViewer jedoch nach mehreren Versuchen nicht zur Beseitigung des Mangels einer Software oder Server Dienstleistung imstande und kann damit die Pflichtverletzung nach Satz 1 nicht beheben, hat der Kunde nur das Recht, das Vertragsverhältnis zu kündigen. In diesem Fall wird TeamViewer dem Kunden alle ggf. durch den Kunden vorab an TeamViewer für die Software und Server Dienstleistungen gezahlten Beträge für den verbleibenden Teil der Laufzeit der Subscription erstatten. Jedwede Verpflichtung von TeamViewer zu einer wie auch immer gearteten Abhilfe im Falle von Mängeln resultierend aus Unfall, Missbrauch, unbefugter Reparatur, Änderungen oder Erweiterungen oder von Falschanwendung wird ausgeschlossen. VORSTEHENDES BILDET DEN EINZIGEN UND AUSSCHLIESSLICHEN ANSPRUCH DES KUNDEN BEI PFLICHTVERLETZUNGEN UNTER DIESER BESTIMMUNG.


13.2.

Einschränkungen. Die Pflicht zur Erhaltung der Software nach Ziffer 13.1 beinhaltet nicht (i) die Anpassung der Software an neue Betriebssysteme oder Betriebssystemversionen, (ii) die Anpassung der Software an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte oder (iii) die Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten oder Releases (vgl. Ziffern 5.2 und 5.3) oder (iv) die Bereitstellung von Funktionen, die von TeamViewer nicht mehr unterstützt werden.


13.3.

AUSCHLUSS MÄNGELHAFTUNG, GARANTIE, HAFTUNG. IM RAHMEN DES GESETZLICH ZULÄSSIGEN BILDEN DIE IN VORSTEHENDER ZIFFER 13 FESTGELEGTEN ANSPRÜCHE AUS MÄNGELHAFTUNG UND HAFTUNG DIE AUSSCHLIESSLICHEN ANSPRÜCHE DES KUNDEN UND ERGEHEN ANSTELLE ALLER SONSTIGEN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGEND EINGERÄUMTEN ANSPRÜCHE, INSBESONDERE DER IMPLIZIERTEN ANSPRÜCHE MIT BLICK AUF MARKTGÄNGIGKEIT, ZUFRIEDENSTELLENDE QUALITÄT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE DER NICHTVERLETZUNG GEISTIGER EIGENTUMSRECHTE. TEAMVIEWER STEHT NICHT DAFÜR EIN, DASS DIE SOFTWARE ODER DIE DIENSTE DEN ANFORDERUNGEN DES KUNDEN GENÜGEN ODER DASS DER BETRIEB ODER DIE NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DIE LEISTUNGEN EINSCHLIESSLICH DER SERVER DIENSTLEISTUNGEN UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI ERFOLGEN KÖNNEN. DER KUNDE HAT MÖGLICHERWEISE ANDERE RECHTE, DIE VON BUNDESSTAAT ZU BUNDESSTAAT UND VON LAND ZU LAND UNTERSCHIEDLICH SEIN KÖNNEN.




14. Laufzeit und Kündigung bei Subscription



14.1.

Laufzeit und ordentliche Kündigung. Soweit es in der Bestellung nicht anders festgelegt wird, gilt der Vertrag für eine Laufzeit von zwölf (12) Monaten ("Grundlaufzeit") und verlängert sich anschließend automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate ("Verlängerungslaufzeit"), wenn der Vertrag nicht von einer Partei mit einer Frist von achtundzwanzig (28) Tagen zum Ende der Grund- oder einer Verlängerungslaufzeit gekündigt wurde.


14.2.

Kündigung wegen Verletzung einer Vertragspflicht. Jede der Parteien kann den Vertrag im Falle einer wesentlichen Verletzung einer Vertragspflicht durch die jeweils andere Partei kündigen, wenn die entsprechende Pflichtverletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Mitteilung behoben worden ist (wobei der Kunde nur fünfzehn (15) Tage Zeit zur Behebung eines Zahlungsausfalls / Zahlungsverzuges hat).


14.3.

Kündigungserklärung. Soweit oben nichts anderes geregelt wurde, bedarf die Kündigung nicht der Einhaltung einer Kündigungsfrist. Die Kündigung kann schriftlich (unterschriebener Brief, Fax) oder in Textform (z.B. E-Mail) erfolgen. Der Kunde kann seine Kündigung an die TeamViewer Germany GmbH, Jahnstrasse 30, 73037 Göppingen, Deutschland bzw. an diese E-Mail-Adresse (Link) richten. TeamViewer kann einen Vertrag auch durch entsprechende Mitteilung innerhalb der Software kündigen


14.4.

Folgen der Vertragsbeendigung. Mit Kündigung oder Ablauf der Vertragslaufzeit wird der Kunde die Software auf seinen Rechnern löschen und die weitere Nutzung der Software unterlassen. Nach Vertragsende hat der Kunde keinen Zugriff mehr auf die von ihm in der Software, dem TeamViewer Konto und der TeamViewer Management Konsole gespeicherten Daten. Es obliegt dem Kunden die Daten vor Ende der Vertragslaufzeit - soweit möglich - mit den Funktionen der Software zu exportieren und bei sich zur weiteren Verwendung zu speichern. Zu einer darüberhinausgehenden Überlassung der Daten ist TeamViewer nicht verpflichtet. Mit Vertragsende wird TeamViewer die Kundendaten löschen, die TeamViewer zur Erfüllung des Vertrages verarbeitet hat, sofern TeamViewer nicht gesetzlich zur Aufbewahrung verpflichtet ist. Sofern eine Löschung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist (z.B. in Backups) ist TeamViewer berechtigt, die Verarbeitung der Daten einzuschränken. Das Recht von TeamViewer zur Verwendung von nicht personenbezogenen oder anonymisierten Daten gemäß Ziffer 8.2 bleibt unberührt.




Abschnitt III
Ergänzende Bestimmungen für Perpetual-Lizenzen


15. Entgelt und Zahlungsverzug bei Perpetual-Lizenzen



15.1.

Entgelt. Der Kunde schuldet TeamViewer das in der Bestellung festgelegte Entgelt.


15.2.

Fälligkeit. Soweit nicht anders in der Bestellung festgelegt, ist das Entgelt mit Rechnungsstellung fällig.


15.3.

Rechnungsstellung. Soweit nicht anders festgelegt, stellt TeamViewer das Entgelt unmittelbar nach Vertragsschluss in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt (i) online durch Versand per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse oder (ii) - sofern angelegt - durch Einstellung in das TeamViewer-Konto des Kunden und Benachrichtigung des Kunden hierüber per E-Mail. Ein Anspruch des Kunden auf Übersendung einer Rechnung auf dem Postweg besteht nur, wenn der Kunde die Rechnung bei TeamViewer anfordert und das hierfür festgelegte Entgelt gemäß aktueller Preisliste von TeamViewer entrichtet.


15.4.

Zahlungsarten. Die Zahlung der Rechnungsbeträge kann per Kreditkarte erfolgen. TeamViewer kann auch weitere Zahlungsarten (z.B. SEPA-Lastschrift oder Scheck) anbieten. Sofern der Kunde das PayPal Einzugsverfahren als Zahlungsmethode auswählt (sofern dies angeboten wird), kann der Kunde das Einzugsverfahren über sein Profil des PayPal-Kontos kündigen. Die Kündigung muss spätestens einen Tag vor dem nächsten Einzugstermin erfolgen.


15.5.

Entgelte, Gebühren und Steuern. Der Kunde ist verpflichtet, alle in der Bestellung aufgeführten Entgelte und Gebühren entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen an TeamViewer zu bezahlen. Die Entgelte und Gebühren enthalten grundsätzlich keine Umsatz-, Gebrauchs-, Mehrwert oder sonstige Steuern (einschließlich der geltenden Quellensteuern); die Entrichtung der Steuern liegt in der Verantwortung des Kunden. Bank- und Kreditkartengebühren gehen zu Lasten des Kunden. Alle Entgelte und Gebühren sind sofort und in der in der Bestellung angegebenen Währung zu bezahlen, es sei denn, es wurde eine andere Zahlungsfrist vereinbart.


15.6.

Zahlungsverzug. Ziffer 12.8 gilt auch für die Perpetual-Lizenzen der Software.




16. Mängelhaftung bei Perpetual



16.1.

Mängelhaftung. TeamViewer verpflichtet sich, Sorge dafür zu tragen, dass die Software in dem durch TeamViewer bereit gestelltem Zustand und bei der Verwendung nach Maßgabe der Dokumentation, vgl. Ziffer 5.1, für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab Bereitstellung im Wesentlichen der jeweiligen Produktbeschreibung entspricht. Falls die Software ihr nicht entspricht und der Kunde die Nichteinhaltung innerhalb des Zeitraums von neunzig (90) Tagen an TeamViewer meldet, wird TeamViewer nach eigenem billigen Ermessen Folgendes tun: Entweder (i) den Mangel beheben, (ii) die Software durch eine Software mit im Wesentlichen gleicher Funktionalität ersetzen oder (iii) den Vertrag kündigen und die durch den Kunden bereits gezahlten Beträge erstatten. Ein Tätigwerden von TeamViewer im Sinne des Vorgenannten ist nicht geschuldet im Falle von Mängeln aufgrund von Unfall, Missbrauch, unbefugter Reparatur, Änderungen oder Erweiterungen oder von Falschanwendung. VORSTEHEND GENANNTE VERPFLICHTUNGEN BILDEN DIE EINZIGEN VERPFLICHTUNGEN VON TEAMVIEWER.


16.2.

Einschränkungen. Die Pflicht zur Erhaltung der Software nach Ziffer 16.1 beinhaltet nicht (i) die Anpassung der Software an neue Betriebssysteme oder Betriebssystemversionen, (ii) die Anpassung der Software an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte oder (iii) die Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten oder Releases (vgl. Ziffern 5.2 und 5.3) oder (iv) die Bereitstellung von Funktionen, die von TeamViewer nicht mehr unterstützt werden.


16.3.

AUSSCHLUSS MÄNGELHAFTUNG, GARANTIE, HAFTUNG. IM RAHMEN DES GESETZLICH ZULÄSSIGEN BILDEN DIE IN VORSTEHENDER ZIFFER 16 FESTGELEGTEN ANSPRÜCHE AUS MÄNGELHAFTUNG UND HAFTUNG DIE AUSSCHLIESSLICHEN ANSPRÜCHE DES KUNDEN UND ERGEHEN ANSTELLE ALLER SONSTIGEN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGEND EINGERÄUMTEN ANSPRÜCHE, INSBESONDERE DER IMPLIZIERTEN ANSPRÜCHE MIT BLICK AUF MARKTGÄNGIGKEIT, ZUFRIEDENSTELLENDE QUALITÄT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE DER NICHTVERLETZUNG GEISTIGER EIGENTUMSRECHTE. TEAMVIEWER STEHT NICHT DAFÜR EIN, DASS DIE SOFTWARE ODER DIE DIENSTE DEN ANFORDERUNGEN DES KUNDEN GENÜGEN ODER DASS DER BETRIEB ODER DIE NUTZUNG DER SOFTWARE ODER DIE LEISTUNGEN EINSCHLIESSLICH DER SERVER DIENSTLEISTUNGEN UNUNTERBROCHEN ERFOLGEN KÖNNEN. DER KUNDE HAT MÖGLICHERWEISE ANDERE RECHTE, DIE VON BUNDESSTAAT ZU BUNDESSTAAT UND VON LAND ZU LAND UNTERSCHIEDLICH SEIN KÖNNEN.




Abschnitt IV
Ergänzende Vorschriften für die Free Version


17. Leistungsbeschreibung für die Free Version.



Ein Schlüsselelement und Teil der Leistungsbeschreibung der Free Version ist die Anzeige und der Erhalt von personalisierten Marketingansprachen in der Software sowie die Verarbeitung personenbezogener Daten, die für eine solche Personalisierung notwendig sind.

TeamViewer erlaubt es dem Kunden, die Free Version als nicht registrierter Nutzer zu nutzen, ohne einen TeamViewer-Account einzurichten. Im Rahmen der Produktspezifikation für die Free Version kann TeamViewer einem nicht registrierten Nutzer Nutzungsbeschränkungen auferlegen und bei Erreichen dieser Nutzungsbeschränkungen verlangen, dass der Kunde einen TeamViewer-Account für die weitere Nutzung der kostenlosen Version einrichtet.18. Server Dienstleistungen im Rahmen der Free Version.

Im Falle der Nutzung der Free Version hat der Kunde keinen Anspruch darauf, die Bereitstellung der Server Dienstleistungen zu verlangen, und TeamViewer kann die Server Dienstleistungen nach eigenem Ermessen jederzeit einstellen oder ändern.




19. Laufzeit und Kündigung der Free Version.



Der Vertrag tritt mit seinem Abschluss in Kraft und wird für unbegrenzte Zeit geschlossen. Jede Partei kann den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen oder Kündigungsfristen kündigen. Wenn der Kunde eine Erklärung dahingehend abgibt, dass er keine Anzeige von personalisierten Marketingansprachen wünscht, ist dies als Kündigung des Vertrages auszulegen und der Kunde verliert anschließend sein Recht, die Free Version weiter zu verwenden. Wenn der Kunde die Free Version jedoch nach einer solchen Erklärung weiterhin nutzt, unterliegt jegliche weitere Nutzung den Bedingungen dieser EULA und wird als Zustimmung zu diesen (zur Vermeidung von Missverständnissen: einschließlich Ziffer 17 oben) verstanden. Das Recht der Parteien, aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. Entsprechend gelten die Ziffern 14.3 und 14.4.




20. Keine Gewährleistung für die Free Version.



Sofern TeamViewer  Free Versionen anbietet, werden die Free Version und die dazugehörigen Server Dienstleistungen "AS IS" ohne Gewährleistung jeglicher Art zur Verfügung gestellt.




C.


1. Allgemeines



Für die in Annex 1 beschriebenen Datenverarbeitungstätigkeiten, für die TeamViewer als Auftragsverarbeiter des Kunden fungiert, vereinbaren die Parteien bis auf Weiteres die folgenden Regelungen zur Auftragsverarbeitung, die die EULA ergänzen ("AVV").




2. Rechte und Pflichten von TeamViewer



2.1.

Einhaltung des geltenden Rechts. Die Pflichten von TeamViewer bei der Datenverarbeitung ergeben sich aus der AVV und dem anwendbaren Recht. Das anwendbare Recht umfasst insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz ("BDSG") und die Datenschutz-Grundverordnung ("DS-GVO").


2.2.

Verarbeitung nur nach Weisung. Soweit diese AVV Anwendung findet, wird TeamViewer die personenbezogenen Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden verarbeiten, die durch die EULA und die Bestellung definiert sind. Der Kunde kann zusätzliche Weisungen aussprechen, soweit dies zur Einhaltung des anwendbaren Datenschutzrechts erforderlich ist.


2.3.

Verpflichtung zur Vertraulichkeit. TeamViewer wird die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten eingesetzten Personen zur Vertraulichkeit verpflichten, soweit diese nicht einer gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen.


2.4.

Sicherheitsmaßnahmen nach Art. 32 DS-GVO.

2.4.1.

Grundsatz. TeamViewer erklärt, dass es die notwendigen Maßnahmen für die Sicherheit der Verarbeitung nach Art. 32 DS-GVO ergreifen wird (nachfolgend als "Sicherheitsmaßnahmen" bezeichnet).

2.4.2.

Umfang. Es wird für die konkrete Auftragsverarbeitung ein dem Risiko für die Rechte und Freiheiten der von der Verarbeitung betroffenen natürlichen Personen angemessenes Schutzniveau geschaffen. Dazu werden die Schutzziele von Art. 32 Abs. 1 DS-GVO, wie Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Systeme und Dienste sowie deren Belastbarkeit in Bezug auf Art, Umfang, Umstände und Zweck der Verarbeitungen derart berücksichtigt, dass durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen das Risiko auf Dauer eingedämmt.

2.4.3.

Sicherheitsmaßnahmen. Die ergriffenen Sicherheitsmaßnahmen werden in der Dokumentation der Sicherheitsmaßnahmen detailliert beschrieben. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um eine Kopie dieser Unterlagen zu erhalten.

2.4.4.

Verfahren zur Überprüfung. Die Dokumentation der Sicherheitsmaßnahmen beschreibt auch Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit des jeweils aktuellen Stands der Sicherheitsmaßnahmen.

2.4.5.

Änderungen. Die Sicherheitsmaßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. TeamViewer ist es grundsätzlich gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das zum Zeitpunkt des Abschlusses der AVV durch die ergriffenen oder noch umzusetzenden Sicherheitsmaßnahmen bestehende Sicherheitsniveau nicht unterschritten werden.


2.5.

Einschaltung weiterer Auftragsverarbeiter. Die Pflichten von TeamViewer bei der Einschaltung weiterer Auftragsverarbeiter (nachfolgend "Unterauftragnehmer") sind in Ziffer 3 geregelt.


2.6.

Unterstützung bei der Wahrung der Betroffenenrechte. TeamViewer wird den Kunden nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei dessen Pflichten unterstützen, Ansprüche auf Korrektur, Löschung oder Sperrung nach dem BDSG zu beantworten bzw. Anträge auf Wahrnehmung der in Kapitel III der DS-GVO genannten Rechte der betroffenen Personen zu bearbeiten. Wenn sich ein Betroffener hinsichtlich solcher Daten, die TeamViewer im Auftrag des Kunden verarbeitet, zwecks Geltendmachung von Betroffenenrechten unmittelbar an TeamViewer wendet, wird TeamViewer dieses Ersuchen unverzüglich an den Kunden weiterleiten. Der Kunde wird TeamViewer den insoweit entstehenden Aufwand mit einem Stundensatz von 70 Euro vergüten, sofern und soweit nach anwendbarem Datenschutzrecht zulässig.


2.7.

Unterstützung bei der Einhaltung von Art. 32 - 36 DS-GVO. TeamViewer wird den Kunden unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der TeamViewer zur Verfügung stehenden Informationen durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen bei der Einhaltung der in Art. 32-36 DS-GVO genannten Pflichten im Rahmen der eigenen Möglichkeiten unterstützen, insbesondere hinsichtlich der Sicherheit der Verarbeitung, der Datenschutz-Folgeabschätzung und der Konsultation mit Aufsichtsbehörden. Der Kunde wird TeamViewer den insoweit entstehenden Aufwand mit einem Stundensatz von 70 Euro vergüten, sofern und soweit nach anwendbarem Datenschutzrecht zulässig. TeamViewer wird dem Kunden die für die Erstellung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten notwendigen Informationen zur Verfügung stellen.


2.8.

Löschung und Rückgabe nach Beendigung der Verarbeitung. TeamViewer hat nach Wahl des Kunden die personenbezogenen Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, zu löschen oder zurückzugeben, sofern und soweit das Recht der Europäischen Union oder eines Mitgliedsstaats, dem TeamViewer unterliegt, keine Verpflichtung zur Speicherung vorsehen.


2.9.

Informationen zum Nachweis der Einhaltung datenschutzrechtlicher Verpflichtungen und Überprüfungen. TeamViewer wird dem Kunden alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der Verpflichtungen aus den Ziffern 2 und 3 zur Verfügung stellen. TeamViewer wird ein Zertifikat über eine Auditierung durch einen anerkannten Prüfer oder einen anderen qualifizierten Dritten bereitstellen. TeamViewer wird zusätzliche Überprüfungen einschließlich Inspektionen des Kunden oder eines von ihm beauftragten Prüfers ermöglichen und hierzu beitragen. Die Kosten solcher zusätzlichen Überprüfungen sind vom Kunden zu tragen, es sei denn, das von TeamViewer bereitgestellte Zertifikat gibt begründeten Anlass zu Zweifeln an einer Einhaltung des Rechts.


2.10.

Mitteilungspflicht bei Zweifeln an Weisungen. TeamViewer wird den Kunden unverzüglich darauf hinweisen, wenn TeamViewer der Auffassung ist, dass die Ausführung einer Weisung zu einer Verletzung des geltenden Datenschutzrechts führen könnte.


2.11.

Mitteilungspflicht bei Verstößen. Stellt TeamViewer Verstöße gegen das anwendbare Datenschutzrecht, diese AVV, oder Weisungen des Kunden in Bezug auf die Datenverarbeitung fest, hat TeamViewer dies dem Kunden unverzüglich mitzuteilen.


2.12.

Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. TeamViewer hat Frau Hauser als externe Datenschutzbeauftragte bestellt, die unter folgender Adresse erreicht werden kann: privacy@teamviewer.com, KHauser@intersoft-consulting.de, oder unter intersoft consulting services AG, DSB TeamViewer, Dürener Str. 189, 50931 Köln.


2.13.

Weitergabe oder Veröffentlichung von geeigneten oder angemessenen Garantien bei Übermittlungen in ein Drittland. TeamViewer erklärt sich mit der Weitergabe oder Veröffentlichung der geeigneten oder angemessenen Garantien einverstanden, die zur Übermittlung in ein Drittland genutzt wurden, soweit dies durch Art. 13 Abs. lit. 1 f) oder Art. 14 Abs. 1 lit. f) DS-GVO zur Information der Betroffenen vorgeschrieben ist.




3. Unterauftragnehmer



3.1.

Bei Vertragsschluss eingeschaltete Unterauftragnehmer. TeamViewer hat mehrere Unterauftragnehmer beauftragt. Eine Liste ist auf Anfrage erhältlich. Der Kunde hat die Liste der Unterauftragnehmer als vertrauliches Geschäftsgeheimnis zu behandeln und darf sie nicht an Dritte weitergeben.


3.2.

Mitteilung weiterer Unterauftragnehmer. Sofern TeamViewer zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen weitere oder andere Unterauftragnehmer beauftragen will, sind diese mit der gesetzlich gebotenen Sorgfalt auszuwählen und dem Kunden spätestens 15 Tage vor Beginn der Verarbeitung mitzuteilen. Der Kunde hat das Recht, unter Darlegung von nachvollziehbaren Gründen, der Einschaltung des Unterauftragnehmers zu widersprechen. Kann keine Lösung erzielt werden, ist TeamViewer berechtigt, die AVV mit Frist von 2 Wochen zu kündigen.


3.3.

Verpflichtung der Unterauftragnehmer.

3.3.1. Vertragsgestaltung nach den Vorgaben dieser AVV.

TeamViewer hat die Verträge mit Unterauftragnehmern so zu gestalten, dass sie den Vorgaben des geltenden Datenschutzrechts und dieser AVV entsprechen.

3.3.2. Einsatz weiterer oder anderer Unterauftragnehmer.

Die Unterauftragnehmer sind von TeamViewer insbesondere zu verpflichten, keine weiteren oder anderen Unterauftragnehmer ohne Einhaltung des Verfahrens nach Ziffer 3.2 zu betrauen.

3.3.3. Prüfung der Garantien des Unterauftragnehmers.

TeamViewer kontrolliert, ob hinreichende Garantien dafür geboten werden, dass die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen so durchgeführt werden, dass das anwendbare Datenschutzrecht und diese AVV eingehalten werden.


Annex 1: Einzelheiten der Datenverarbeitung

1. Gegenstand. Der allgemeine Gegenstand der Datenverarbeitung ist in der EULA beschrieben.

2. Dauer. Die Dauer der Datenverarbeitung korrespondiert mit der Laufzeit der EULA.

3. Art und Zweck der Verarbeitung. TeamViewer verarbeitet personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter des Kunden, um die Nutzung der Software und Dienste im Rahmen der EULA nach dokumentierten Weisungen des Kunden zu ermöglichen.

4. Art der personenbezogenen Daten.
Es werden folgende Arten personenbezogener Daten durch TeamViewer als Auftragsverarbeiter verarbeitet:

4.1 Inhaltsdaten, die in der Kommunikation zwischen verschiedenen Nutzern der Software transportiert werden, sowie Daten, die durch Nutzer bei der Planung und Durchführung von Meetings eingegeben werden.

4.2 Verbindungdaten, die auf dem Gerät des Nutzers gespeichert werden (Logfiles, txt-Dateien mit den Verbindungen).

4.3 Daten, die in Sitzungsaufzeichnungen auf dem Gerät des Nutzers gespeichert werden.

4.4 Nutzerinformationen, wie in der folgenden Tabelle dargestellt:

Produkt               TeamViewer    Tensor    Blizz      TeamViewer Remote Management    IoT     Pilot
Nutzername            Ja            Ja        Ja         Ja                              Ja      Ja
Anzeigename           Ja            Ja        Ja         Ja                              Ja      Ja
Email                 Ja            Ja        Ja         Ja                              Ja      Ja
IP-Adresse            Ja            Ja        Ja         Ja                              Ja      Ja
Profilbild (optional) Ja            Ja        Ja         Ja                              Ja      Ja
Sprachpräferenz       Ja            Ja        Ja         Ja                              Ja      Ja
Meeting ID            Nein          Nein      Ja         Nein                            Nein    Nein
Telefonnummer(n)      Nein          Nein      Ja         Nein                            Nein    Nein
Standort              Ja            Ja        Ja         Ja                              Ja      Ja
Passwort (SSO)        Nein          Ja        Nein       Nein                            Nein    Nein

4.5 Informationen zu Freundeslisten und Kontakten.

4.6 Daten der Unternehmensprofil-Verwaltung und -Organisation.

5. Kategorien betroffener Personen
Die folgenden Kategorien von Personen sind von der Datenverarbeitung betroffen:

5.1 Nutzer des Kunden.

5.2 Verbindungspartner des Kunden / der Nutzer des Kunden.

5.3 Dritte Personen, deren personenbezogene Daten durch den Kunden / die Nutzer des Kunden in der Kommunikationsverbindung geteilt werden.
